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07.04.11 , 17:43 Uhr
FDP

Anita Klahn: Ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes ist im Bereich der Eingliederungshilfe dringend geboten

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 220/2011 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 7. April 2011

Soziales / Eingliederungshilfe



www.fdp-sh.de Anita Klahn: Ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes ist im Bereich der Eingliederungshilfe dringend geboten Zur heutigen Anhörung im Sozialausschuss über die weitere Entwicklung der Eingliederungshilfe erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„In der heutigen Anhörung wurde deutlich, dass die Verhandlungen über einen neuen Landesrahmenvertrag schwierig sind – was bei der komplexen Materie nicht verwunderlich ist. Es wurde jedoch auch klar, dass die Verhandlungen nicht gescheitert sind. Alle Vertragsparteien haben ihre weitere Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Kommunen und Leistungserbringer haben jetzt ihre Hausaufgaben zu erledigen und einen neuen Landesrahmenvertrag auszuhandeln. Nach den jeweiligen Aussagen in der Anhörung gehe ich davon aus, dass dies auch gelingen wird.“
Die Anhörung habe als weiteres Ergebnis erbracht, dass dem Landesrechnungshof ein Prüfungsrecht bei den Einrichtungsträgern der Eingliederungshilfe eingeräumt werden sollte, so Klahn weiter. „Diese Forderung stützt die FDP-Fraktion seit langer Zeit, um eine weitere Optimierung bei der Mittelverwendung für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Bei jeder Verwendung von Landesmitteln muss Transparenz bestehen – gerade in diesem Bereich müssen die Mittel dort ankommen, wo sie hingehören“, so Klahn abschließend.



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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