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Die Bürgerbeauftragte informiert: Anspruch auf Kinder-Bildungspaket auch bei Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag
43/2011 Kiel, 7. April 2011Die Bürgerbeauftragte informiert: Anspruch auf Kinder-Bildungspaket auch bei Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld und KinderzuschlagKiel (SHL) – Nicht nur Hartz IV-Bezieher, sondern auch Sozialhilfeempfänger sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagberechtigte können das neue Bildungspaket für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre beantragen. Dies stellte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes, Birgit Wille, heute (Donnerstag 7. April) klar, nachdem vermehrt Anfragen zur Anspruchsberechtigung und zum Leistungs- beginn an ihr Büro gerichtet wurden.Nachdem die Gesetzesänderung am 29. März endlich verkündet wurde, empfiehlt Wille, entsprechende – auch formlose - Anträge an die Kommunen (Sozialamt, Bürgeramt, Rat- haus) zu richten. Hält sich die Behörde für nicht zuständig, muss sie den Antrag unver- züglich an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Antragstellende, wie ihr berichtet wurde, von Amt zu Amt zu verweisen, „ist nicht nur bürgerunfreundlich, sondern auch rechtswidrig“, so die Bürgerbeauftragte.Dabei besteht der Anspruch auf Zuschüsse für Mittagsverpflegung, Lernförderung, Ver- einsbeiträge, Klassenfahrten und Schülerbeförderung rückwirkend ab dem 1. Januar die- ses Jahres. Lediglich die Leistungen für Schulbedarf werden erst mit Beginn des Schul- jahres 2011/12 erbracht.„Ich gehe zuversichtlich davon aus“, so Wille weiter, „dass sich die Kommunen auf die Erbringung der neuen Leistungen gut vorbereitet haben und die Verzögerungen bei der Gesetzgebung nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Schließlich sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehen- den Leistungen umfassend und zügig erhält.“Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Tele- fon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988- 1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de). Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker