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24.02.11 , 11:29 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Kommunalverfassungsrecht benötigt Reform und keine Flickschusterei

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 115/2011 Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 23. Februar 2011 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kommunalverfassung
Günther Hildebrand: Kommunalverfassungsrecht



www.fdp-sh.de benötigt Reform und keine Flickschusterei
In seiner Rede zu Top 7 (Änderung des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in SH) sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Bei der Kommunalwahl 2008 kam es in unserem Land in vielen Kommu- nen zu zahlreichen Mehrsitzen und Ausgleichsmandaten und in der Folge zu relativ großen Kommunalvertretungen. Nicht zuletzt, um diese Entwick- lung künftig einzudämmen, hatten wir bereits in der vergangenen Wahlpe- riode gemeinsam mit der Grünen-Fraktion eine Reform des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes angestrebt, die leider mit dem Ende der Wahlperi- ode nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte.“
Den heutigen Antrag der Grünen weist Hildebrand aber zurück, da die re- gierungstragenden Fraktionen bereits mit Hochdruck an einer Reform des gesamten Kommunalverfassungsrechts – inklusive des GKWG – arbeite- ten und der Antrag nicht weit genug führe: „Es ist doch wesentlich ver- nünftiger, das Kommunalwahlrecht ganzheitlich einer Reform zuzuführen und nicht erneut an einigen wenigen Stellschrauben zu drehen. Insofern hat es uns schon ein wenig verwundert, warum die Grünen gerade nach den Erkenntnissen der letzten Kommunalwahl nicht einfach unseren alten gemeinsamen Gesetzentwurf zum Kommunalwahlrecht, natürlich ange- passt an die höchstrichterliche Rechtsprechung und sonstige aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse, eingebracht haben. So soll doch wieder nur ein Gesetz an drei Stellen leicht verändert werden. So etwas machen wir nicht mit!“
Exemplarisch fehle ganz wesentlich der Vorschlag zur Änderung des Auszählungsverfahrens. Bei der Sitzverteilung in den Gemeinderäten und Kreistagen, aber auch bei der Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, müsse das bisher angewandte Höchstzahlverfahren nach d'Hondt endlich vom Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers abgelöst werden, fordert Hil- debrand.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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