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24.02.11 , 11:08 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion TOP 7 – Änderung Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein Pressesprecherin Dazu sagt innenpolitische Sprecher der Claudia Jacob Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Thorsten Fürter: 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 122.11 / 24.02.2011
Keimzelle der Demokratie stärken Demokratie muss überall herrschen. Nicht nur im Landeshaus, sondern auch in den Keimzellen der politischen Teilhabe, den Kommunalparlamenten. Deshalb bringen wir heute in den Landtag einen Gesetzesentwurf ein, der zum einen eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise vorsieht und zum anderen klar stellt, dass Überhangmandate künftig auch in den Kommunen voll ausgeglichen werden müssen.
Zur Erinnerung: Nach der letzten Kommunalwahl im Jahr 2008 kam es zu einer großen Unsicherheit über die in vielen Kommunen entstandenen Überhangmandate und die damit einhergehende Verteilung oder eben Nichtverteilung der Ausgleichsmandate. Während einige Kommunen das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz so auslegten, dass Überhangmandate voll ausgeglichen wurden, sind in anderen Kommunen weniger Ausgleichsmandate verteilt worden, als den Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis zugestanden hätten. Sie wollen es vielleicht nicht mehr hören, aber sagen muss ich es trotzdem: Das ist in der Demokratie nichts anderes als ein Skandal!
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir nun Rechtssicherheit schaffen und schlagen deswegen eine landesweit klare, einheitliche und vor allem verfassungsgemäße Rege- lung vor: Wenn Überhangmandate entstehen, müssen diese ausgeglichen werden. An- sonsten wird der Wille der WählerInnen verzerrt, was der kommunalen Demokratie schadet. Und, da sich ja im Zusammenhang mit der Novellierung des Gesetzes für die Landtagswahl alle Fraktionen im Landtag inzwischen auch über diesen Vollausgleich einig sind, darf es bei diesem Punkt keinen Dissens geben. Für uns Grüne ist klar: Auch in der Kommune gilt das Gebot der Erfolgswertgleichheit jeder Stimme.


Seite 1 von 2 Aber, Kommunalparlamente müssen nicht nur gerecht zusammengesetzt sein, wir müssen auch verhindern, dass sie aus allen Nähten platzen. Eine zu hohe Zahl an Wahlkreisen trägt heute dazu bei, dass Kommunalparlamente zu groß werden. Da er- zähl’ ich Ihnen ja nichts Neues. Alles analog zum Land. In Lübeck sitzen z.B. 60 statt eigentlich vorgesehener 49 Mitglieder in der Bürgerschaft. Im Kreistag von Ostholstein sind es sogar 65 Kreistagsabgeordnete statt vorgeschriebener 49. Das überfordert die ohnehin knappen Kommunalfinanzen.
Deswegen schlagen wir vor, die Anzahl der Wahlkreise dort zu reduzieren, wo heute ein Ungleichgewicht zwischen unmittelbaren VertreterInnen und ListenvertreterInnen bestehen.
Und, liebe KollegInnen von CDU und SPD, wir haben uns natürlich Mühe gegeben, damit sie dem Entwurf auch zustimmen können: Das Übergewicht der Anzahl der Wahlkreiskandidaten soll beibehalten bleiben.
Lassen Sie mich noch anführen, dass wir Vorschlägen, im Sinne der Handlungsfähig- keit der Kommunalvertretungen die Anzahl der Wahlkreise noch stärker zu reduzieren, offen gegenüber stehen.
Zudem ist mit diesem Vorstoß eine Abkehr von unserer grundsätzlichen Position, dass auch die Elemente des Kumulierens und Panaschierens stärkeren Einfluss auf das Kommunalwahlrecht gewinnen müssen, nicht verbunden.
Sie wissen, dass auch beim Kommunalwahlrecht die Möglichkeit besteht, die Frage der mangelnden Erfolgswertgleichheit beim Landesverfassungsgericht zu rügen. Ich fände es schade, wenn sie den Vorschlag vom Tisch wischen, nur weil er von unserer Frakti- on kommt. Wir haben einen Vorschlag vorgelegt, von dem wir glauben, dass er uns – als Parlament – davor bewahren kann, vom Verfassungsgericht abermals Nachhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. So klug sollten wir sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.



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