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27.01.11 , 11:54 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum Verbraucherinformationsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 50 – Bericht zum Verbraucherinformationsgesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der verbraucherpolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Bernd Voß: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 045.11 / 27.01.2011



Transparenz und Öffentlichkeit ist die Basis für einen effektiven Verbraucherschutz
Zuerst einmal vielen Dank an die Landesregierung für den Bericht. Aber es ist schon auffällig, wie hier die KollegInnen aus den Regierungskoalitionen sich angesichts kon- struktiver Anträge wie zum Smiley und zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu- rücklehnen und sagen, liebe Landesregierung, berichte doch erst mal, dann können wir uns immer noch mit den Forderungen der Opposition auseinandersetzen. So werden Debatten und Entscheidungen über wichtige Themen hinausgezögert.
Schon bei der Verabschiedung wurde das VIG als „zahnloser Tiger“ tituliert. Wir haben damals bereits als entscheidende Defizite benannt:
- dass es zu viele Ausnahmetatbestände beinhaltet, - dass vorgeblichen Betriebsgeheimnissen Vorrang vor dem Informationsanspruch der VerbraucherInnen eingeräumt wird und - dass der Geltungsbereich auf Lebensmittel und Bedarfsgegenstände beschränkt ist.
Auf Bundesebene liegt bereits seit Mai ein Bericht zum Vollzug des VIG vor. Es hat da- zu im Juli 2010 eine Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages stattgefunden. Es wäre also den KollegInnen durchaus möglich gewesen, sich über den Reformbedarf des Gesetzes einen Eindruck zu verschaffen.
Seite 1 von 2 Bei der Anhörung war beispielsweise auch ein Vertreter der dänischen Botschaft gela- den und hat u.a. zur Umsetzung des Smiley in seinem Land berichtet.
Durch die Veröffentlichung wird eine größere Beachtung der Regeln erreicht, so eine der vielen positiven Erfahrungen in Dänemark. Daher verstehe ich nicht, warum einige bei uns sich gegen dieses Prinzip stellen.
Der vorliegende Bericht der Landesregierung ist interessant. So macht er deutlich, dass auch in Schleswig-Holstein große Unsicherheiten seitens der Behörden mit der Anwen- dung und Auslegung des Gesetzes bestehen. Zugleich erfährt man so einiges über die Haltung der Landesregierung zum VIG: Wenig Anfragen - keine Bedeutung.
Ich würde eher den Schluss ziehen: So, wie das VIG zurzeit gestaltet ist, sind die Hür- den anscheinend für die VerbraucherInnen zu hoch, um aktiv Informationen einzufor- dern.
Würden verbraucherrelevante Daten generell offen gelegt, bestünde die Möglichkeit für JournalistInnen, Verbraucherverbände und andere Gruppierungen, diese Daten auszu- werten, aufzubereiten und einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat in seiner Stellungnahme zur Anhö- rung im Bundestag darauf hingewiesen, dass das VIG in seiner jetzigen Form keine ge- eignete Rechtsgrundlage dafür darstellt. Deshalb muss es geändert werden.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir brauchen einen Wandel der Informationskul- tur. Dazu gehören:
- Offenlegung von für die VerbraucherInnen relevanten Daten als aktive Information der Behörden. - Bei schweren Verstößen dürfen nicht nur die TäterInnen genannt werden, sondern auch die, die unmittelbar mit ihnen Geschäfte gemacht haben. - Klare gesetzliche Regeln, um den Behörden die nötige Rechtssicherheit zu geben. - Weniger Ausnahmetatbestände und breiterer Geltungsbereich über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände hinaus. - Eine rechtliche Absicherung direkter Informationsrechte seitens der VerbraucherInnen gegenüber Unternehmen.
Indem wir die Verbraucherrechte stärken, stärken wir Unternehmen, die für einen ech- ten Qualitätswettbewerb stehen. Ansonsten bleibt es bei schädlicher Konkurrenz durch Preisdruck und Dumping. Dabei bleibt die Qualität letztlich auf der Strecke.
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