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Flemming Meyer zu TOP 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen
Presseinformation Kiel, den 26.1.2011Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen Drs. 17/1120Wie wir alle wissen, wurden mit dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG) aus dem Jahr 2002 dieWeichen für die kommunale Gesundheitspolitik neu gestellt. Die Aufgaben des ÖffentlichenGesundheitsdienstes wurden durchgehend als Selbstverwaltungsaufgaben definiert. Ziel wares, die ursprünglich eher „gesundheitspolizeilichen“ Aufgaben der Gesundheitsämter zu einerkommunalen Gesundheitspolitik weiterzuentwickeln. Und dabei sollte diese nicht nurAngebote koordinieren und vorbeugend die Gesundheit der Bevölkerung fördern: Mit demGesetz haben wir seinerzeit auch die Hoffnung verbunden, dass hiermit dieRessourcenprobleme im traditionellen, kurativen Gesundheitswesen verbessert werdenkönnen. Man kann also mit Recht behaupten, dass es sich hierbei nicht nur um ein wichtiges,sondern auch um ein sehr ambitioniertes Vorhaben handelt.Auch der SSW hat diese Entwicklung unterstützt. Aber wir haben im gesamten Prozess seit derVerabschiedung des Gesetzes immer auch angemerkt, dass die Kommunen dieentsprechenden Ressourcen bekommen müssen, um diese ambitionierten Pläne auch 2umsetzen zu können. Und die Sorge, dass es kontraproduktiv sein könnte, Standards in diesemsensiblen Bereich freizugeben ohne dabei für eine angemessene finanzielle Ausstattung zusorgen, haben damals fast alle Fraktionen geteilt. In den hierzu vorliegenden Berichten wurdedann auch deutlich, dass die kommunale Ebene bei der Erfüllung der Aufgaben aus dem GDGleicht an ihre Grenzen stößt. Der Effekt des Gesetzes ist dadurch bisher eher begrenzt. Der SSWsieht daher die Landesregierung, unabhängig vom vorliegenden Gesetzentwurf, in der Pflicht,für eine auskömmliche Finanzierung der Selbstverwaltungsaufgaben zu sorgen. Und dies giltinsbesondere für die Aufgaben im präventiven Bereich. Dieser muss allein schon deshalbausgebaut werden, weil er langfristig dazu beiträgt, Kosten zu sparen, ohne dabei das Niveauder Krankenversorgung zu verschlechtern.Kommen wir nun zu den aktuellen Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf. Mit diesemverfolgt die Landesregierung ja die Absicht, einige Selbstverwaltungsaufgaben desöffentlichen Gesundheitsdienstes zu Aufgaben nach Weisung zurückzuführen. Für den SSWmuss ich sagen, dass wir diese Änderungen zum Teil für sinnvoll, zum Teil aber auch für rechtzweifelhaft halten.Im Bereich Infektionsschutz muss selbstverständlich zu jeder Zeit der Gesundheitsschutz fürdie Bevölkerung gewährleistet sein. Dass in diesem Bereich neue Herausforderungen – wiezum Beispiel bioterroristische Bedrohungen oder Grippepandemien – bestehen, ist ebenfallsunstrittig. Nur lässt sich bezweifeln, ob die Bevölkerung tatsächlich besser geschützt wird,wenn diese Aufgabe zukünftig nach Weisung auszuführen ist. Auch die Behauptung, dass dieUmwidmung im Ergebnis den Verwaltungsaufwand reduziert, sehen wir kritisch. Fest steht,dass das Ministerium in einem solchen Fall aufgrund der Fachaufsicht erhebliche personelleRessourcen vorhalten muss. Und es steht zu befürchten, dass die Kommunen dann von derMöglichkeit Gebrauch machen werden, einfach auf die Verantwortung des Ministeriums zuverweisen, ohne selbst eine besonders aktive Rolle zu spielen. 3Die geplante Verordnungsermächtigung für den Bereich der Krankenhaushygiene ist dagegendringend notwendig. Diese Änderung wird auch vom SSW begrüßt. Denn Erfahrungen aus derPraxis zeigen, dass dort wo es landeseinheitliche Vorgaben gibt und die Anforderungen an dieHygiene rechtsverbindlich geregelt wird, auch die Zahl der Infektionen zurückgeht.Betrachtet man den vorliegenden Entwurf im Ganzen, muss ich für den SSW also festhalten,dass er einige dringliche Fragen aufwirft. Wichtig ist vor allem die Frage, ob durch dievorgeschlagenen Änderungen tatsächlich die Kosten und der Verwaltungsaufwand reduziertwerden. Aber auch die Frage nach den Konsequenzen dieser Änderungen für das Niveau derKrankenversorgung sollten wir in der Anhörung im zuständigen Ausschuss gründlich klären.