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26.01.11 , 17:13 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen

Presseinformation Kiel, den 26.1.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen Drs. 17/1120
Wie wir alle wissen, wurden mit dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG) aus dem Jahr 2002 die
Weichen für die kommunale Gesundheitspolitik neu gestellt. Die Aufgaben des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes wurden durchgehend als Selbstverwaltungsaufgaben definiert. Ziel war
es, die ursprünglich eher „gesundheitspolizeilichen“ Aufgaben der Gesundheitsämter zu einer
kommunalen Gesundheitspolitik weiterzuentwickeln. Und dabei sollte diese nicht nur
Angebote koordinieren und vorbeugend die Gesundheit der Bevölkerung fördern: Mit dem
Gesetz haben wir seinerzeit auch die Hoffnung verbunden, dass hiermit die
Ressourcenprobleme im traditionellen, kurativen Gesundheitswesen verbessert werden
können. Man kann also mit Recht behaupten, dass es sich hierbei nicht nur um ein wichtiges,
sondern auch um ein sehr ambitioniertes Vorhaben handelt.


Auch der SSW hat diese Entwicklung unterstützt. Aber wir haben im gesamten Prozess seit der
Verabschiedung des Gesetzes immer auch angemerkt, dass die Kommunen die
entsprechenden Ressourcen bekommen müssen, um diese ambitionierten Pläne auch 2
umsetzen zu können. Und die Sorge, dass es kontraproduktiv sein könnte, Standards in diesem
sensiblen Bereich freizugeben ohne dabei für eine angemessene finanzielle Ausstattung zu
sorgen, haben damals fast alle Fraktionen geteilt. In den hierzu vorliegenden Berichten wurde
dann auch deutlich, dass die kommunale Ebene bei der Erfüllung der Aufgaben aus dem GDG
leicht an ihre Grenzen stößt. Der Effekt des Gesetzes ist dadurch bisher eher begrenzt. Der SSW
sieht daher die Landesregierung, unabhängig vom vorliegenden Gesetzentwurf, in der Pflicht,
für eine auskömmliche Finanzierung der Selbstverwaltungsaufgaben zu sorgen. Und dies gilt
insbesondere für die Aufgaben im präventiven Bereich. Dieser muss allein schon deshalb
ausgebaut werden, weil er langfristig dazu beiträgt, Kosten zu sparen, ohne dabei das Niveau
der Krankenversorgung zu verschlechtern.

Kommen wir nun zu den aktuellen Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf. Mit diesem
verfolgt die Landesregierung ja die Absicht, einige Selbstverwaltungsaufgaben des
öffentlichen Gesundheitsdienstes zu Aufgaben nach Weisung zurückzuführen. Für den SSW
muss ich sagen, dass wir diese Änderungen zum Teil für sinnvoll, zum Teil aber auch für recht
zweifelhaft halten.

Im Bereich Infektionsschutz muss selbstverständlich zu jeder Zeit der Gesundheitsschutz für
die Bevölkerung gewährleistet sein. Dass in diesem Bereich neue Herausforderungen – wie
zum Beispiel bioterroristische Bedrohungen oder Grippepandemien – bestehen, ist ebenfalls
unstrittig. Nur lässt sich bezweifeln, ob die Bevölkerung tatsächlich besser geschützt wird,
wenn diese Aufgabe zukünftig nach Weisung auszuführen ist. Auch die Behauptung, dass die
Umwidmung im Ergebnis den Verwaltungsaufwand reduziert, sehen wir kritisch. Fest steht,
dass das Ministerium in einem solchen Fall aufgrund der Fachaufsicht erhebliche personelle
Ressourcen vorhalten muss. Und es steht zu befürchten, dass die Kommunen dann von der
Möglichkeit Gebrauch machen werden, einfach auf die Verantwortung des Ministeriums zu
verweisen, ohne selbst eine besonders aktive Rolle zu spielen. 3
Die geplante Verordnungsermächtigung für den Bereich der Krankenhaushygiene ist dagegen
dringend notwendig. Diese Änderung wird auch vom SSW begrüßt. Denn Erfahrungen aus der
Praxis zeigen, dass dort wo es landeseinheitliche Vorgaben gibt und die Anforderungen an die
Hygiene rechtsverbindlich geregelt wird, auch die Zahl der Infektionen zurückgeht.


Betrachtet man den vorliegenden Entwurf im Ganzen, muss ich für den SSW also festhalten,
dass er einige dringliche Fragen aufwirft. Wichtig ist vor allem die Frage, ob durch die
vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich die Kosten und der Verwaltungsaufwand reduziert
werden. Aber auch die Frage nach den Konsequenzen dieser Änderungen für das Niveau der
Krankenversorgung sollten wir in der Anhörung im zuständigen Ausschuss gründlich klären.

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