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26.01.11 , 16:59 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Gesetz zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 7 – Gesetz zur Änderung Claudia Jacob gesundheitsdienstlicher Regelungen Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Dr. Marret Bohn: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 035.11 / 26.01.2011 Krankenhaushygiene hat einen viel zu geringen Stellenwert Infektionskrankheiten gehören nach wie vor zu den häufigsten Todesursachen. Auch in Schleswig-Holstein sterben viele Menschen daran. Einige von ihnen könnten vielleicht noch leben. Das sagen die Fachleute. Mit anderen Worten: Es besteht Handlungsbe- darf. Und eines sage ich Ihnen gleich vorab: Wir Grüne wollen, dass alles getan wird, um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu schützen.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Allerdings reicht er bei weitem nicht aus. Er ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
Im Namen meiner Fraktion fordere ich die Landesregierung daher auf: Bleiben Sie nicht auf halber Strecke stehen. Sorgen Sie für deutliche Verbesserungen bei der Einhaltung der Hygienestandards auf allen Ebenen.
Kommen wir zum ersten Teil, dem Infektions- und Seuchenschutz. Das Land soll einen Teil der Kompetenz bei der Bekämpfung von Seuchen und Infektionskrankheiten zu- rück bekommen. Die Bekämpfung von Seuchen und Infektionskrankheiten kann nicht allein von den Kommunen geleistet werden. Das hat der Verlauf der Pandemie der neuen Grippe H1N1 – landläufig Schweinegrippe – letztes Jahr deutlich gemacht.
Wir Grüne fordern eine bessere Abstimmung und einheitliche Qualitätsstandards bei der Bekämpfung ansteckender Krankheiten. Mehr als ein Jahr ist seit der Pandemie vergangen. Warum hat es mehr als ein Jahr gedauert, bis der heutige Entwurf vorlag? Das ist ein gesundheitspolitisches Armutszeugnis, das muss an dieser Stelle einmal deutlich gesagt werden.
Kommen wir zum zweiten Teil, der Krankenhaushygiene. Auch hier besteht dringender Seite 1 von 2 Handlungsbedarf. Das haben nicht erst die tragischen Todesfälle in der Mainzer Unikli- nik deutlich gemacht. Sie sind aber leider nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Und sie waren bei Leibe nicht die erste Warnung. Schon 2008 hat die Grüne Land- tagsfraktion die Grundlagen der Krankenhaushygiene kritisch hinterfragt.
Seit 2009 gibt es ein Modellprojekt im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Aktion „Saubere Hände“ läuft bundesweit seit Jahren, auch in einigen Krankenhäusern in Schleswig- Holstein. Warum werden diese Maßnahmen nicht besser koordiniert? Andere Bundes- länder haben schon längst gehandelt. Jetzt endlich folgt auch Schleswig-Holstein. Bes- ser spät als gar nicht. Das scheint die Devise der Landesregierung zu sein.
Eine konsequente Krankenhaushygiene hat bei uns einen viel zu geringen Stellenwert. Darin sind sich alle Fachleute einig. Eins steht fest: Beim Thema Krankenhaushygiene sitzen alle Akteure im Gesundheitswesen in einem Boot. Wir Grüne fordern sie alle auf, sich gemeinsam für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten stark zu machen. Das gilt besonders für Bund und Länder. Es ist unstrittig, dass hierbei die Empfehlun- gen des Robert-Koch-Institutes an erster Stelle stehen. Die Umsetzung darf allerdings nicht allein den Kliniken überlassen werden. In Zeiten eines ständig steigenden Kos- tendruckes kann das schnell zum Bumerang werden.
Wir brauchen eine bessere Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern. Wo ist denn Herr Rösler, wenn er mal gebraucht wird? Wir brauchen hauptamtliche Hygie- nebeauftragte für die Krankenhäuser. Die müssen dann allerdings auch finanziert wer- den. Und wir brauchen ein neues Bewusstsein für die Bedeutung der Hygiene in den Krankenhäusern. Anders wird es nicht gehen.
Schleswig-Holstein gilt als Gesundheitsland Nr. 1. Unter den bisherigen Regierungen war Schleswig-Holstein Vorreiter bei guten Initiativen. Das ist unter dieser Landesregie- rung bedauerlicherweise nicht mehr der Fall. Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung in den Ausschuss zur weiteren Beratung.



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