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14.01.11 , 12:04 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Gerichtsurteil zum Sylter Autozug

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 017.11 / 14.01.2011

Es wird eng für den Monopolisten DB Autozug
Zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu der Offenlegung der Nutzungsbedingungen für die Verladeeinrichtungen des Sylter Autozuges erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Das ist eine weitere juristische Schlappe für die DB-AutoZug GmbH. Nach dem Verwal- tungsgericht Köln hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 14.10.2010 für Rechtens erklärt. Darin wurde die DB AutoZug GmbH verpflichtet, die Nutzungsbedingungen für die von ihr betriebenen Autozugverla- deeinrichtungen zu veröffentlichen. Das heißt im Klartext, die DB AutoZug GmbH muss möglichen Wettbewerbern den diskriminierungsfreien Zugang zu den Verladeeinrich- tungen ermöglichen. Jetzt wird es eng für den Monopolisten.
Wir Grünen begrüßen Wettbewerb auf der Schiene und das nahende Ende des DB- Monopols. Eine echte Konkurrenz wird aus Kapazitätsgründen erst dann zum Zuge kommen, wenn die Strecke Niebüll-Westerland durchgehend zweigleisig ausgebaut ist. Die Bahnstrecke über den Hindenburgdamm ist die Lebensader der Insel Sylt und der gesamten Region. Es gibt eine große Nachfrage durch die Berufs- und Ausbildungs- pendler sowie die zahlreichen Gäste, deshalb muss die Leistungsfähigkeit der Schie- nenstrecke für den Personenverkehr erhöht werden.
Mit dem DB-Autozug über den Hindenburgdamm besitzt die DB AG ein Monopol- Angebot, das sich als Gelddruckmaschine erwiesen hat. Die enormen Gewinne bleiben leider nicht in der Region und werden nicht wieder in den Personennahverkehr und der Infrastruktur investiert. Genau das wollen wir Grünen durch Wettbewerb und Ausschrei- bung verändern. Die Region hat die Nase voll davon, seit 30 Jahren mit leeren Verspre- chungen hingehalten zu werden. *** Seite 1 von 1

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