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17.12.10 , 11:42 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur festen Fehmarnbelt-Querung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus TOP 61 – Feste Fehmarnbelt-Querung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de Andreas Tietze: www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 758.10 / 17.12.2010



Jetzt muss die öffentliche Debatte geführt werden
Ganz Deutschland hat gespannt bei Phoenix die Schlichtungsgespräche um Stuttgart 21 verfolgt. Ich sage: mehr davon. Trockene bau-, bahn- und verkehrstechnische The- men bei Phoenix bringen heutzutage mehr Quote als langweilige Gerichtssendungen auf RTL – wer hätte das gedacht.
Ganz Deutschland wurde unter der Moderation von Heiner Geissler zu Bahnhofs- und Fahrplanexperten. „Mehr Demokratie wagen“, die alte Losung von Willy Brandt be- kommt eine neue Bedeutung. Stuttgart 21 ein guter Schritt in Richtung mehr direkter Demokratie.
Sie, Herr de Jager, stellen sich im Parlament hin und tun so als gäbe es das alles nicht.
Sie wiederholen in Schleswig-Holstein alle Fehler, die Ihre Parteifreunde in Baden Würt- temberg bei dem Großprojekt Stuttgart 21 gemacht haben und geben sich beratungsre- sistent: Die Kommunikation ist miserabel, es gibt keine Transparenz bei der Kostenfra- ge, die Bürgerbeteiligung ist unzureichend und über das „ob“ des Baus wollen Sie gar nicht reden.
Die Grüne Position ist klar, eine feste Fehmarnbelt-Querung wird auch in der Tunnellö- sung von uns abgelehnt. Gründe für die Ablehnung gibt es genug. Das Projekt Feh- marnbelt-Querung ist aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht nach wie vor falsch.
Hinzu kommt, dass ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes, das wir in Auftrag gegeben haben, deutlich macht: Eine Mischfinanzierung wie die im Haushalts- entwurf eingestellte Verpflichtungsermächtigung für die Fehmarnbelt-Querung über 60 Mio. Euro ist verfassungswidrig. Seite 1 von 2 Sehr geehrter Herr de Jager, die DB AG darf sich laut Grundgesetz ihr Geld beschaffen, wo sie will, aber nicht bei den Ländern, der Artikel 104a verbietet das ausdrücklich.
Wofür genau sollen die 60 Mio. Euro ausgeben werden? Welche Landesaufgaben wer- den damit finanziert? Das habe ich Sie in einem Brief gefragt und Ihre Antwort war auf- schlussreich: In Ihrem Schreiben vom 13.12. weisen sie darauf hin, dass der Bund das Angebot von Schleswig-Holstein angenommen hat und die Mittel als Interessensbeitrag von Schleswig-Holstein für den Ausbau der Hinterlandanbindung in den Jahren 2015 und 2016 verwendet werden sollen.
Was sind das für Maßnahmen? Der Staatsvertrag fordert in der ersten Baustufe eine eingleisige Elektrifizierung bis 2018 und in der zweiten Baustufe den zweigleisigen Aus- bau bis 2025. Daraus schließe ich: die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von 80 km auf 160 km durch die Elektrifizierung und um das zweite Gleis bedeutet, dass es hier um Fernverkehr und um Infrastrukturausbau in der Verantwortung des Bundes geht.
Die KollegInnen von CDU und FDP haben sich wissentlich verfassungswidrig verhalten, sie haben gegen unseren Antrag gestimmt, die Verpflichtungsermächtigung herauszu- nehmen.
Der Staatsvertrag steht, aber noch ist es nicht zu spät für den Ausstieg. Uns allen hier im Parlament ist klar, dass dies nur mit Zustimmung des Bundes geht und die braucht dazu das Einvernehmen unseres dänischen Nachbarn.
Allerdings: Wenn wir raus wollen, wird sich der Bund Gesprächen nicht verweigern kön- nen. Daher befürworten wir einen klaren Fakten-Check an einem runden Tisch – der muss aber auf Bundesebene stattfinden.
Und es wäre im Übrigen auch gut, wenn VertreterInnen von BürgerInnen und Verbän- den Dänemarks von Anfang an mit am Tisch säßen. Wir müssen die dänische Seite für einen Ausstieg gewinnen. Auch Dänemark muss sich intensiv und kritisch mit den neu- en Zahlen und Fakten beschäftigen.
Das Durchziehen von Großprojekten wie die Fehmarnbelt-Querung gegen die Interes- sen von BürgerInnen ist von gestern, Herr de Jager. Keiner regiert derzeit so schön an den BürgerInnen vorbei, wie Sie von CDU und FDP.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, das richtige Timing für eine öffentliche Debatte? Wir meinen, jetzt wäre es an der Zeit. Die Schlichtung von Stuttgart 21 hat auch gezeigt, dass es im Verfahren auch ein Zuspät gibt, z.B. aufgrund hoher Schadenersatzforde- rungen, die einen Ausstieg verhindern.
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