Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Andreas Tietze zum Tariftreuegesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 4 – Entwurf zur Änderung des Tariftreuegesetzes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 743.10 / 16.12.2010Keine Dumpinglöhne für gute ArbeitSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!Der Gesetzentwurf des SSW zur Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen schmort seit über einem Jahr im Wirtschaftsausschuss. Zwi- schendurch haben wir im Februar eine hochkarätige Anhörung zur Tariftreue im Wirt- schaftsauschuss erlebt. Allerdings ohne konkretes Ergebnis, wir haben in Schleswig- Holstein immer noch kein europafestes Tariftreuegesetz.Ich kann den Frust des SSW sehr gut verstehen. Hier wird von der Landtagsmehrheit geblockt. Die Landesregierung hat ein Mittelstandsgesetz angekündigt, in dem auch die Tariftreue mitbehandelt werden soll. Der Gesetzentwurf lässt auf sich warten. Genau wie der SSW haben auch wir Grünen kein Verständnis dafür, wie mit dem Gesetzent- wurf umgegangen wird. Gewundert habe ich mich über das Abstimmungsverhalten der SPD im Wirtschaftsausschuss. Auch wenn die SPD einen eigenen Gesetzentwurf ein- gebracht hat, muss sie sich doch nicht beim SSW-Antrag enthalten. Das verstehe wer will.Der schleswig-holsteinische Landtag hatte in der rot-grünen Regierungszeit ein Tarif- treuegesetz beschlossen, das für die Branchen Bau- und Entsorgungswirtschaft sowie schienengebundener ÖPNV galt. Im Jahr 2007 ist das Tariftreuegesetz auf die Beschäf- tigten des Bus-ÖPNV ausgeweitet worden. Wir Grünen halten eine gesetzliche Rege- lung der Tariftreue für sinnvoll, allerdings muss es auch eine entsprechende Kontrolle der Unternehmen und ihrer SubunternehmerInnen geben, wenn diese einen öffentli- chen Auftrag erhalten. Die Diskussion über Tariftreue, über Mindestlöhne und Lohn- dumping ist weiter hochaktuell. Seite 1 von 2 Alle Tariftreue-Gesetze der Länder sind durch die EuGH-Rechtsprechung vom 3. April 2008, dem so genannten „Rüffert-Urteil“ zu Teilen des niedersächsischen Vergabege- setzes, faktisch außer Kraft gesetzt worden. Ich nenne eine wesentliche Begründung sehr verkürzt und plakativ. Der Wettbewerbsvorteil ausländischer Firmen besteht in den geringeren Lohnkosten. Wenn sie diesen Wettbewerbsvorteil nicht nutzen dürfen, wer- den sie faktisch vom Wettbewerb ausgeschlossen.Die Landesregierung hatte im Lichte des EuGH-Urteils unser Tariftreuegesetz überprüft. Der entsprechende Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 26.5.2008 zeigte aber deut- lich, dass das Ministerium kein Herzblut für das Thema Tariftreue übrig hat. Im Erlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei neuen Vergabeverfahren eine Tarif- treueerklärung nicht mehr einzufordern ist. Es besteht also dringender Handlungsbedarf auf Landesebene.ArbeitnehmerInnen müssen von guter Arbeit, die sie leisten, auch leben können. Wenn dieser einfache Grundsatz in unserer Arbeitswelt nicht mehr gilt, dann haben wir gewal- tige Verwerfungen. Der derzeitige Konjunkturaufschwung hat nichts zur Lohngerechtig- keit beigetragen. Das ist armselig und eine Schande und hat eben auch mit ihrer schwarz-gelben Regierungsarbeit zu tun. Schlimmer noch: Gerade in den unteren Lohnbereichen sind die Einkommen noch weiter gesunken.Umso wichtiger ist deshalb die Einführung eines einheitlichen bundesweiten Mindest- lohns um Lohndumping zu verhindern. Tariftreueerklärungen können nach dem EuGH- Urteil für bundesweit geltende und für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ver- langt werden. Auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, insbesondere die Paragrafen 3, 4 und 6, muss dabei Bezug genommen werden. Genau das sollte der öffentliche Auftrag- geber auf allen Ebenen auch umsetzen.Auch wenn wir die Formulierung des Bremer Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Ver- gabegesetz) für die beste Alternative halten, begrüßt die Grüne Landtagsfraktion den Gesetzentwurf des SSW, denn wir müssen hier endlich weiter kommen. Der SSW be- zieht sich auf die von Paragraf 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfassten Branchen und auf den straßenbezogenen ÖPNV. In Schleswig-Holstein brauchen wir ein wirksames Tariftreuegesetz und keine weiteren Verzögerungen. *** 2