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17.11.10 , 16:59 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 4 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des La- Claudia Jacob denöffnungszeitengesetzes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 680.10 / 17.11.2010



Landesregierung muss sich der Debatte mit Kirchen und Gewerkschaften stellen
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Montag auf dem CDU-Parteitag zu den christlichen Grundwerten ihrer Partei bekannt. Frau Merkel beklagte ein „zu wenig“ an Christentum, ein „zu wenig“ an Gespräch über das christliche Menschenbild. Das „C“ im Parteinamen solle der Kompass für unsere Politik sein.
Auch nach unserer Auffassung ist der freie Sonntag eine zivilgesellschaftliche, christli- che, kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Er bietet die Möglich- keit, einen Tag in der Woche Pause zu machen, abzuschalten vom täglichen Allerlei. Gerade in unserer Rund-um-die-Uhr Gesellschaft brauchen wir Pausen und Entschleu- nigung.
75 Prozent der Bundesbürger haben in einer Forsa-Studie angegeben privat und beruf- lich übermäßige Belastungen zu verspüren. 80 Prozent der Deutschen wollten auf die Frage nach ihren guten Vorsätzen für 2010 Stress vermeiden und mehr Zeit für Familie und Freunde haben.
Unsere Verfassung räumt den Menschen diese Zeit in Form der Sonntagsruhe ein. Meiner Fraktion geht es darum im Ladenschlussgesetz und der daraus abgeleiteten Bäderverordnung eine maßvolle Balance zwischen ökonomischen Interessen des Ein- zelhandels und den Ruhebedürfnissen des Menschen zu finden. Seite 1 von 2 Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald zur Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg-Vorpommern hat neben dem Bundesverfassungsgericht ein weiteres deutsches Gericht ein deutliches Signal gegen die Aufweichung des Sonntagsschutzes in unserer Verfassung gesetzt.
Die Kirchen haben auch in Schleswig-Holstein gerichtliche Schritte zur Aufhebung der Bäderverordnung eingeleitet und einen entsprechenden Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht.
Ex-Wirtschaftsminister Austermann hat 2006 eine neue, ausgeweitete Regelung mit ei- ner so genannten "Allgemeinverfügung" in Kraft gesetzt. Wo war da sein christliches Menschenbild? Diese neue Reglung beinhaltete die Erweiterung der Saison (absolute Zahl der Sonntage), die Hinzufügung weiterer Orte (mehr Gemeinden) und die Auswei- tung der Verkaufsstellen (andere Branchen). Kurzum – die Ausnahme wurde zur Regel.
2009 durften die Geschäfte in den betroffenen Orten an 45 Sonntagen und diversen Feiertagen öffnen. Aber nicht nur die Länge der Öffnungszeiten, auch das breite zuge- lassene Warenangebot ist zu kritisieren. Die Ökonomisierung unseres Alltags nimmt immer mehr zu. Leittragende sind die Familien und die VerkäuferInnen.
Wir brauchen eine neue Weichenstellung mit einer zivilgesellschaftlichen Diskussion über gesellschaftliche und auch christliche Werte. Unsere Ziele: Die absolute Zahl der Sonntagsöffnungen in den Bäder- und Kurorten ist zu reduzieren. Die absolute Zahl der Orte ist auf die alten "klassischen Bäder- und Kurorte" zu begrenzen. Bei den Ver- kaufsstellen wollen wir auf die tatsächlichen Produkte des "alltäglichen Lebens" abhe- ben, dazu gehören Lebensmittel, Bäckereiprodukte, Pflanzen und Zeitschriften.
Wir wissen sehr genau, dass ein Gesetzesentwurf einer Oppositionsfraktion keine Mehrheit im Landtag erhält. Wir wollen die Debatte um einen ausgewogenen Sonn- tagsschutz politisch führen. Die Sonntagsarbeit muss nach unserer Überzeugung die Ausnahme sein, wieder werden und bleiben.

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