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10.11.10 , 11:06 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zum Grünen Entwurf eine Versammlungsfreiheitsgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 645.10 / 10.11.2010 Modern, freiheitlich, sicherheitsbewusst - Grüne Fraktion stellt Diskussionsentwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz vor

Die Grüne Landtagsfraktion hat einen Diskussionsentwurf für das erste Versammlungs- freiheitsgesetz in Schleswig-Holstein erarbeitet (sie finden den Gesetzentwurf unter www.sh.gruene-fraktion.de). Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Seit In-Kraft-Treten der Föderalismusreform am 1. September 2006 haben die Bundes- länder die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht. Hiervon hat Schles- wig-Holstein bisher keinen Gebrauch gemacht. Wir unternehmen jetzt mit unserem Dis- kussionsentwurf einen Vorstoß, das zu ändern. Das in Schleswig-Holstein bis heute gül- tige Versammlungsgesetz des Bundes atmet den Geist des Eingriffs und hat einen kla- ren Schwerpunkt bei der Formulierung von Sanktionsrechten für die Polizei. Damit ist es nicht mehr zeitgemäß. Schon mehrfach musste es durch Urteile des Bundesverfas- sungsgerichts korrigiert werden, die allerdings im Gesetzestext bis heute nicht zum Ausdruck kommen.
Wir setzen auf ein Gegenmodell, das die Freiheit der Versammlung betont und zugleich dafür sorgt, dass Versammlungen friedlich bleiben. Eine Demonstrationskultur ist heute in der Mitte der Bürgergesellschaft angekommen. Die Proteste gegen Stuttgart 21, die unterirdische Kohlendioxid-Einspeicherung und den Bau der Fehmarnbelt-Querung sind Beispiele dafür. Dazu passt ein Versammlungsrecht, das stärker auf das Miteinander von Polizei und Versammlung setzt.
Seite 1 von 2 Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Diskussion in Schleswig-Holstein eröffnen. Wir werden in einen Dialog treten mit BürgerInnen, mit Verbänden von amnesty internatio- nal bis hin zu den Polizeigewerkschaften und mit den Fraktionen im Schleswig- Holsteinischen Landtag, die sich daran beteiligen wollen. Am Schluss soll ein Versamm- lungsrecht stehen, das modern, freiheitlich und sicherheitsbewusst ist.
Hauptaufgabe der Polizei soll es sein, die Versammlungsfreiheit zu schützen. Dies wird bereits in die Zielvorgabe des Gesetzes (Paragraf 1 Absatz 1) mit aufgenommen. We- sentliche Elemente einer Stärkung dieser Schutzfunktion sind die Neueinfügung eines Kooperationsgebots zwischen Versammlungsveranstaltern und der Polizei (Paragraf 9) und der Verpflichtung der Polizei bei sich abzeichnenden Gefahrenlagen Konfliktmana- gerInnen mit einzubinden (Paragraf 11).
Außerdem betont der Gesetzentwurf die bürgerlichen Freiheitsrechte. So schlagen wir erstmals für ein deutsches Versammlungsgesetz die Einführung von Demonstrations- beobachterInnen vor (Paragraf 16). Diese Regelung erlaubt bürgergesellschaftlichen Gruppen die unparteiliche Teilnahme an Demonstrationen. Die Anforderungen an die Anfertigung von Bildaufnahmen werden deutlich erhöht. Während nach geltender Rechtslage beispielsweise schon die Gefahr, dass einer DemonstrantIn die Brieftasche gestohlen werden könnte, für die Legitimation von Aufnahmen ausreicht, ist künftig nur bei gewalttätigen Verläufen, Gefahr für Leib oder Leben oder bei Begehung schwerer Straftaten überhaupt eine Aufnahme zulässig. Die Einhaltung dieser Vorschriften sollen durch das Landesdatenschutzzentrum einer jährlichen Revision unterzogen werden.
Weitere wichtige Änderungsvorschläge sind:
-> die Parlamentsinformation (Paragraf 10) -> die Möglichkeit eines Verbots bei missbräuchlichen Zwecken oder Symbolik (Para- graf 15) -> die Herabstufung des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit.
Eine ausführliche Vorstellung des Diskussionsentwurfs erfolgt am 11. November 2010 auf der Veranstaltung „Die Versammlungsfreiheit im Lichte der entstehenden Landes- versammlungsgesetze“ im Rahmen der Altenholzer Hochschultage (http://www.fhvd.de/fhvd_we/aktuell/grafiken/11_11_Hochschultage.pdf).
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