Werner Kalinka: Gezielte Unterstützung bei Hartz IV ist richtig
SozialpolitikNr. 346/10 vom 06. Oktober 2010Werner Kalinka: Gezielte Unterstützung bei Hartz IV ist richtig„Die gezielte Unterstützung für Kinder, Bildung und soziale Integration durch die zusätzlichen Mittel bei Hartz IV sind der richtige Weg“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Plenardebatte zu den Neuregelungen bei Hartz IV. 350 Euro pro Person, zudem Miete und Heizkosten, 620 Mio. direkte Sozial- und Bildungsleistungen für Kinder wie auch die Unterstützung in besonderen Situationen seien beachtliche Leistungen. Dies alles als menschenunwürdig oder als „Beleidigung für die Betroffenen“ (SPD-Abgeordneter Baasch) zu bezeichnen, sei daneben.Kalinka wies den Vorwurf, es werde Sozialpolitik „nach Kassenlage“ betrieben, zurück. In allen Politikbereichen werde spätestens seit Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung Politik danach gestaltet, was leistbar sei. Es sei nicht schwer, einen Wettbewerb von Forderungen zu betreiben. Aber: Alles müsse auch bezahlt werden. Auch durch diejenigen, die Steuern zahlten.Mehr als 1.800 Euro für ein Ehepaar mit zwei Kindern im Hartz IV-Bereich werde ausgezahlt. Kalinka: „Dies hat mancher, der arbeitet, nicht.“Fordern und fördern – dies sei der Leitsatz seit 2005. Die Ergebnisse seien so, dass man sich vor ihnen nicht verstecken müsse. Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein von 180.000 im Jahr 2005 auf jetzt unter 100.000 – „das hat auch was mit dem Thema zu tun, über das wir heute diskutieren.“ Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 Kalinka nannte aber auch kritische Punkte: „Das Bild ‚alles ist gut’ möchte ich nicht malen. Es gibt Zeit- und Leiharbeit, bestimmte Arbeitsplätze sind für bestimmte Personengruppen knapp. Ich halte eine Mindestentlohnung für notwendig. Der Abstand zwischen arbeitenden Menschen und Hartz IV ist grundsätzlich richtig. Dies darf aber nicht zu einer beliebigen Entwicklung führen. Lohndumping z. B. ist mit Gerechtigkeit nicht vereinbar.“ Seite 2/2