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Bernd Voß zu gentechnisch verändertem Raps
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 222.10 / 23.04.2010 Monitoring für gentechnisch verun- reinigte Rapsaussaat ist unerlässlichZur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Folgen der Aussaat aus Chargen gentechnisch verunreinigter Rapssaat sagt der agrarpolitische Sprecher der Grünen Fraktion, Bernd Voß:Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass durch gentechnisch verunreinigtes Saatgut erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Ein Teil dieser Kosten wird auf die All- gemeinheit abgewälzt. Dabei will die große Mehrheit in unserem Land keine Gentechnik auf dem Acker!Insgesamt waren 21 landwirtschaftliche Betriebe und zwei Unternehmen des Handels sowie der Verarbeitung allein in Schleswig-Holstein betroffen. Der diesen Betrieben entstandene wirtschaftliche Schaden ist zwar nach Auskunft durch das Saatgutunter- nehmen vollständig getragen worden. Die Frage nach der Herkunft der Verunreinigung und somit dem eigentlichen Verursacher des Schadens bleibt offen. Die Kosten für die Überwachung, in unbekannter Höhe, trägt die SteuerzahlerIn.Besonders skandalös ist, dass die Eigentümer und Bewirtschafter der benachbarten Flächen nicht informiert wurden. Gerade bei Kreutzblütlern wie dem Raps ist die Gefahr der gentechnischen Verunreinigung durch Aufwuchs noch nach mehreren Jahren be- sonders hoch. Auskreuzungen der gentechnisch veränderten Pflanzen in verwandte Kreutzblütler-Kulturarten wie Senf und Rettich oder in Kreutzblütlerarten der Ackerwild- pflanzen sind möglich. Es ist daher unverständlich, wieso für die betroffenen Flächen kein Verbot des Anbaus von Kreuzblütlern erlassen wurde. Zu begrüßen ist, dass die Seite 1 von 2 betroffenen LandwirtInnen so umsichtig waren und trotzdem keine Kreutzblütler nach- gebaut haben.Ein Monitoring der Flächen in den Folgejahren ist unerlässlich. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Dies ist auch eine der Forderungen in unserem Antrag an den Landtag zur Sicherung der Gentechnikfreiheit im Anbau sowie in der Nahrungsmittelket- te (Drucksache 17/390). *** 2 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/459 17. Wahlperiode 10-04-19Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Voß (Bündnis 90/Die Grünen) undAntwort der Landesregierung – Ministerium für Landirtschaft, Umwelt und ländliche RäumeFolgen der Aussat aus Chargen gentechnisch verunreinigter Rapssaat Vorbemerkung: Im Spätsommer 2007 wurde auf mehreren Standorten in Schleswig-Holstein Rapssaat aus einer Charge gentechnisch verunreinigter Rapssaat der Sorte „Tau- rus“ der Firma DSV (Deutsche Saatveredelung AG) ausgesät. 1. In welcher Form werden die Flächen seit Herbst 2007 überwacht? Durch wen? Mit welchen Ergebnissen? Die betroffenen Landwirte wurden mit Schreiben vom 10.09.2007 angewiesen, den Rapsaufwuchs zu vernichten und ihnen wurde weiter verboten, bis zum 31.07.2008 auf den betroffenen Flächen Raps anzubauen. In dieser Zeit wurden die betroffenen Flächen mehrfach von Mitarbeitern der damaligen Ämter für länd- liche Räume (ÄLR) auf möglichen Rapsaufwuchs kontrolliert. Auf fünf Flächen wurde geringer Rapsaufwuchs festgestellt und von den Mitarbeitern der ÄLR ent- fernt. Im Frühjahr 2010 wird das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und länd- liche Räume ein Monitoring zum Durchwuchs von gentechnisch verändertem Raps auf den im Herbst 2007 mit Winterraps aus verunreinigten Chargen bestell- ten Flächen durchführen. Hierbei sollen Rapspflanzen auf gentechnische Verän- derungen untersucht werden. Drucksache 17/459 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2. Was wurde in den Folgejahren auf diesen Flächen angebaut? Als Nachfolgekulturen in den Jahren 2007 und 2008 wurden Sommergerste, Mais, Hafer, Winterroggen, Winterweizen und Triticale angebaut. 3. Gibt es auf diesen Flächen ein Anbauverbot für Kreuzblütler? Auf den Flächen gibt es kein Anbauverbot für Kreuzblütler. 4. Sind die Eigentümer und Bewirtschafter der benachbarten Flächen infor- miert worden? Die Eigentümer und Bewirtschafter der benachbarten Flächen sind nicht infor- miert worden. 5. Wie begründet die Landesregierung die in dieser Frage von ihr unternom- menen Schritte? Die von der Landesregierung angeordneten Maßnahmen (vollständige und nach- haltige Beseitigung der aufgelaufenen Rapspflanzen) waren angemessen und ausreichend, um die Verbreitung von gentechnisch verändertem Raps von diesen Flächen nachhaltig zu unterbinden. 6. Ist der Landesregierung bekannt, wie es zur Verunreinigung des Saatgutes der DSV gekommen ist? Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie es zur Verunreinigung des Saatgutes der DSV gekommen ist. 7. Wie viele Unternehmen (landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen des Handels und der Verarbeitung) waren betroffen? Es waren 21 landwirtschaftliche Betriebe und zwei Unternehmen des Handels sowie der Verarbeitung betroffen. 8. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? Die von der Landesregierung angeordneten Maßnahmen waren ausreichend, um eine Verbreitung von gentechnisch verändertem Raps zu verhindern. Die Landes- regierung wendet einen bundesweit abgestimmten Handlungsleitfaden für die Be- probung von Saatgutpartien auf gentechnisch veränderte Organismen an. So werden in Deutschland ca. 10 Prozent aller Rapssaatgutpartien einer behördli- chen GVO-Analyse unterzogen. Erst nach vorliegen eines negativen Ergebnisses der GVO-Analyse werden die Saatgutpartien in den Verkehr gebracht. Auch die Unternehmen, die Saatgut produzieren und in den Verkehr bringen, haben auf- grund der Ereignisse in 2007 ihre Qualitätssicherung durch zum Teil eigene GVO- Analysen weiter verbessert. Weitere Nachweise von gentechnisch verändertem Rapssaatgut haben sich seit 2007 nicht ergeben. 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/459 9. Wie hoch war die Schadenshöhe? Durch wen wurde der entstandene Schaden, vollständig oder teilweise, getragen? Die genaue Summe der Schadenshöhe ist nicht bekannt. Der reine Verkaufswert der ausgesäten Einheiten beläuft sich auf ca. 16.000,- Euro. Der entstandene Schaden für die Landwirte wurde nach Kenntnissen des Ministeriums für Land- wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume von der DSV vollständig getragen. 10. Welche Kosten sind für die Überwachung und weitere administrative Maß- nahmen bisher entstanden? Wer hat diese getragen? Eine differenzierte Kostenaufstellung für die durchgeführte Überwachung liegt nicht vor. Die Kosten wurden vom Land Schleswig-Holstein getragen. 11. Gibt es eine Kostenaufteilung zwischen Bund, Land, Verursacher und be- troffenen Landwirten? Es gibt keine Kostenaufteilung zwischen Bund, Land, Verursacher und betroffe- nen Landwirten. 12. Ist bekannt, welcher Schaden der DSV entstanden ist? Wie hoch ist die- ser? Es ist nicht bekannt, welcher Schaden der DSV entstanden ist.Bernd Voß 3