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09.04.10 , 10:47 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Grünen Landtagsantrag zur Ministerversorgung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Umstellung der Alterversorgung Mobil: 0178/28 49 591
von Regierungsmitgliedern: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Die Zeit der goldenen Spazierstöcke Nr. 194.10 / 09.04.2010 muss endlich vorbei sein Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat bereits 2006 eine eigenverantwortliche Alters- vorsorge für Abgeordnete eingeführt und damit bundesweit eine Vorbildfunktion einge- nommen. Es ist an der Zeit eine vergleichbare Regelung für die Regierungsmitglieder auf den Weg zubringen. Die Grüne Fraktion hat heute einen entsprechenden Landtags- antrag eingereicht. Dazu erklärt deren Parlamentarische Geschäftsführerin, Monika Heinold:
Die Zeit der goldenen Spazierstöcke muss endlich vorbei sein. Wir fordern, dass zu- künftig auch die Altersvorsorge von MinisterInnen und StaatssekretärInnen umgestellt wird. Sie sollen vom überkommenen Dienstrecht für BeamtInnen abgekoppelt werden und eine eigenverantwortliche Altersvorsorge aufbauen. Dazu erhalten sie – wie die Abgeordneten auch – zukünftig während ihrer Amtszeit eine monatliche Entschädigung zur Finanzierung der Altersversorgung. Diese Zahlung wird an die Voraussetzung ge- bunden, dass das Geld nachweisbar für die Altersversorgung verwandt wird. Im Gegen- zug werden das Altersruhegeld und die Möglichkeit, StaatssekretärInnen in den einst- weiligen Ruhestand zu versetzen, abgeschafft. Staatssekretäre würden dann nach Be- endigung ihrer Tätigkeit ohne eine weitere Versorgung – außer einem Übergangsgeld – aus dem Landesdienst entlassen werden könnten. Mit dem Abgeordnetengesetz wurde eine gute und praktikable Lösung gefunden, welche nun ab dem 1.1.2011 auch für alle neuen Regierungsmitglieder gelten soll. Die bisherigen Regierungsmitglieder können wahlweise bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode im alten System bleiben.
Uns ist bewusst, dass das ein Bruch mit dem bisherigen Beamtenrecht ist. Dennoch ist es notwendig, das System umzustellen. Die bisherige Versorgung von MinisterInnen und StaatssekretärInnen ist eine nicht mehr hinnehmbare Überversorgung. Im Interesse der SteuerzahlerInnen muss dieser alte und teure Zopf endlich abgeschnitten werden. Angesichts der anstehenden Sparmaßnahmen müssen auch Landtag und Landesregie- Seite 1 von 2 rung bereit sein, bittere Pillen zu schlucken. Ansonsten wird es nicht gelingen, die Men- schen im Land von der Notwendigkeit der anstehenden Sparmaßnahmen zu überzeu- gen.
Die Umstellung der Altersvorsorge dient auch der Haushaltswahrheit und -klarheit, denn die Kosten fallen in den aktuellen Haushalten an und werden nicht der zukünftigen Ge- neration aufgebürdet. Hinzu kommt, dass der Wechsel aus der Wirtschaft in die Politik und andersherum erleichtert wird, wenn die Versorgungssysteme kompatibel sind. Wir fordern die anderen Fraktionen auf, sich ernsthaft mit unserem Landtagsantrag zu be- schäftigen und auch an denjenigen Stellen Sparvorschläge mit zu tragen, an denen ge- wohnte und liebgewonnene Privilegien abgeschafft werden müssen.
Hintergrund: Nach der bisherigen Gesetzeslage erhalten MinisterInnen nach Paragraf 11 des Minis- tergesetzes ab dem 55. Lebensjahr ein Ruhegehalt in Höhe von 35 Prozent der Amts- bezüge, wenn sie insgesamt fünf Jahre Mitglied der Landesregierung gewesen sind. Das heißt, dass sie bereits nach fünf Jahren eine Versorgung von über 3.500 Euro er- reicht haben. Mit jedem weiteren Jahr erhöht sich das Ruhegehalt um 2 Prozent pro Jahr, maximal auf 71,7 Prozent.
StaatssekretärInnen erhalten abhängig vom Geburtsjahr frühestens ab dem 65. und spätestens ab dem 67. Lebensjahr für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79 Pro- zent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent. Werden sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt – was ohne Begründung zu jeder Zeit möglich ist – haben sie einen lebenslangen Anspruch auf 35 Prozent ihrer Bezüge.
Im Rahmen der Föderalismusreform wurden am 28.08.2006 die Regelungen zur Ver- sorgung der Landesbeamten in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Län- der übertragen. Seit dem 1. September 2006 sind die Länder daher generell ermächtigt, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen. Schleswig-Holstein hat mit dem Gesetz zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversorgungsge- setzes und ergänzender Vorschriften sowie Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 785) das Bundesbesoldungsgesetz in Landesrecht übernommen. So kann nun auch die Ver- sorgung der StaatssekretärInnen selbst geregelt werden. Das ist eine gute Vorausset- zung für eine gründliche Modernisierung der Altersvorsorge von Regierungsmitgliedern.
Anlage: Landtagsantrag „Umstellung der Altersversorgung der Landesministerinnen und Landesminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre“



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2 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ #N!# 17. Wahlperiode 10-04-09



Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN



Umstellung der Altersversorgung der Landesministerinnen und Landesminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre



Der Landtag wolle beschließen:


Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf bis zur 8. Ta- gung des Landtages diesem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesminis- tergesetzes und ggf. anderer Gesetze vorzulegen, der zum 1.1.2011 folgende Neu- regelungen bei der Versorgung von Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten, Landesministerinnen, Landesminister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vor- sieht:

1. Die Struktur der Altersversorgung der o.g. Regierungsmitglieder wird der Al- tersversorgung der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages angepasst. Zu diesem Zweck wird ihnen während ihrer Amtszeit eine monatli- che Entschädigung zur Finanzierung ihrer Altersversorgung gezahlt. Die Zah- lung dieser Entschädigung ist daran gebunden, dass sie für die Altersversor- gung verwandt wird. Im Gegenzug wird das Altersruhegeld abgeschafft. Drucksache 17/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode



2. Ab dem Beginn der 18. Legislaturperiode gilt die o.g. Regelung für alle Regie- rungsmitglieder. Übergangsregelungen für die 17. Legislaturperiode sind ent- sprechend dem Abgeordnetengesetz zu fassen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch bereits erworbene Altersversorgungsansprüche keine Doppelver- sorgung entsteht. 3. Eine Anrechnung von Amtszeiten als Mitglied der Landesregierung als alters- ruhegehaltsfähige Zeiten in anderen Bereichen des Landesrechts wird durch Änderung entsprechender Gesetze ausgeschlossen.



Begründung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat bereits 2006 eine eigenverantwortliche Al- tersvorsorge für Abgeordnete eingeführt und damit bundesweit eine Vorbildfunktion eingenommen. Es ist an der Zeit eine entsprechende Regelung für Regierungsmit- glieder auf den Weg zu bringen.



Monika Heinold Thorsten Fürter



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