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Marlies Fritzen zur Kleinen Anfrage "Landesjagdzeitenverordnung"
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0178/28 49 591 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 192.10 / 08.04.2010Töten ohne Sinn und Verstand: Schwarz-Gelb erlaubt weiter Jagd auf Mauswiesel, Saatgänse, Blässhühner und MöwenDie Landesregierung hat die Landesjagdzeitenverordnung von 2005 um weitere fünf Jahre verlängert. Zur Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dieser Verordnung erklärt deren umweltpolitische Spreche- rin, Marlies Fritzen:Das Töten von Tieren durch Abschuss oder Fang ist nur aus zwei Gründen zu rechtfer- tigen: Entweder, es handelt sich um nicht bedrohte Tierarten, die einer sinnvollen Ver- wertung zugeführt werden, oder es ist aus naturschutzfachlichen Erwägungen eine Be- standskontrolle erforderlich.Was aber tut die Landesregierung? Sie verlängert die Ausweitung der Jagdzeiten selbst für geschützte und vom Aussterben bedrohte Arten wie Baummarder, Iltis, Rebhuhn und Sturmmöwe. Sie ist offensichtlich nicht in der Lage, aus ihrem eigenen Jagd- und Artenschutzbericht die angemessenen Konsequenzen zu ziehen. Der Bericht belegt, dass in der Saison 2008/2009 in Schleswig-Holstein 2.260 Iltisse, 371 Rebhühner und 187 Sturmmöwen „zur Strecke gebracht“ wurden. Iltisse und Sturmmöwen stehen in Schleswig-Holstein auf der Vorwarnliste der gefährdeten Arten, Rebhühner gelten als gefährdet, deutschlandweit als stark gefährdet. Die Landesregierung nennt keinen ver- nünftigen Grund für die Jagd auf gefährdete Arten und kennt auch keine Zahlen über deren Auswirkung auf die Bestände. Ohne Sinn und Verstand also gibt sie diese Tiere weiter zum Abschuss frei, statt sie wirksam zu schützen. Seite 1 von 2 Die Landesregierung ignoriert darüber hinaus das Risiko des versehentlichen Abschus- ses seltener und bedrohter Tierarten. Der geschützte Singschwan ist nicht immer sicher vom Höckerschwan zu unterscheiden, die bedrohte Waldsaatgans sieht der gewöhnli- chen Saatgans nicht unähnlich. Wegen dieser Verwechselungsgefahr gab es für Arten wie der Saatgans bis 2005 eine ganzjährige Schonzeit. Schwarz-Rot hat sie 2005 auf- gehoben, Schwarz-Gelb verlängert diese unverantwortliche Jagdpraxis nun.Wir fordern, dass Arten- und Tierschutzaspekte bei der Jagd Vorrang haben. Ohne ver- nünftigen Grund dürfen Tiere nicht gejagt werden. Welchen ökologischen Sinn die Tö- tung von Mauswieseln macht, kann die Landesregierung nicht sagen. Dennoch wurden in der letzten Saison 270 von ihnen erlegt, ebenso 473 Höckerschwäne, 874 Blässhüh- ner, 5.325 Elstern, 21.381 Rabenkrähen. Kein Mensch isst Höckerschwäne oder Els- tern, niemand näht sich einen Mantel aus dem Fell von Mauswieseln. Wozu also müs- sen sie bejagt werden? Die Antwort darauf bleibt die Landesregierung schuldig.ANLAGE: Kleine Anfrage Landesjagdzeitenverordnung *** 2