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07.04.10 , 17:31 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald zur Bäderregelung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 191.10 / 07.04.2010


Bäderregelung ausbalanciert
Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Grünen Land- tagsfraktion, Andreas Tietze:
Wir begrüßen, dass das Greifswalder Oberverwaltungsgericht mit seinem heutigen Ur- teil zur Bäderregelung den Schutz des Sonntags betont hat. Der freie Sonntag ist eine kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Er bietet die Möglichkeit, ei- nen Tag in der Woche Pause zu machen vom alltäglichen Stress. Im Hinblick auf die Ausweitung der Sonntagsarbeit in vielen Bereichen setzen wir uns für einen weitgehen- den Schutz des Sonntags als freien Tag ein.
Im Gegensatz zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern erachten wir die schleswig-holsteinische Regelung aber für ausbalanciert. Die Klage der Nordelbischen Kirche ist daher in Schleswig-Holstein anders zu bewerten. Die Kirche wäre gut bera- ten, ihre Klage gegen die hiesige Bäderreglung noch einmal zu überdenken, denn die Qualität der schleswig-holsteinischen Tourismusorte wird dadurch gesteigert. Es han- delt sich um eine Kann-Bestimmung, deshalb werden wir weiterhin auf die freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen setzen.
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