Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Andreas Tietze zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald zur Bäderregelung
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 191.10 / 07.04.2010Bäderregelung ausbalanciertZum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der tourismuspolitische Sprecher der Grünen Land- tagsfraktion, Andreas Tietze:Wir begrüßen, dass das Greifswalder Oberverwaltungsgericht mit seinem heutigen Ur- teil zur Bäderregelung den Schutz des Sonntags betont hat. Der freie Sonntag ist eine kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Er bietet die Möglichkeit, ei- nen Tag in der Woche Pause zu machen vom alltäglichen Stress. Im Hinblick auf die Ausweitung der Sonntagsarbeit in vielen Bereichen setzen wir uns für einen weitgehen- den Schutz des Sonntags als freien Tag ein.Im Gegensatz zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern erachten wir die schleswig-holsteinische Regelung aber für ausbalanciert. Die Klage der Nordelbischen Kirche ist daher in Schleswig-Holstein anders zu bewerten. Die Kirche wäre gut bera- ten, ihre Klage gegen die hiesige Bäderreglung noch einmal zu überdenken, denn die Qualität der schleswig-holsteinischen Tourismusorte wird dadurch gesteigert. Es han- delt sich um eine Kann-Bestimmung, deshalb werden wir weiterhin auf die freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen setzen. *** Seite 1 von 1