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Werner Kalinka zu TOP 14, 15, 15 und 45: Die "neuen" Anträge wurden vor einem Jahr ausführlich debattiert und abgelehnt
InnenpolitikNr. 091/10 vom 18. März 2010Werner Kalinka zu TOP 14, 15, 15 und 45: Die "neuen" Anträge wurden vor einem Jahr ausführlich debattiert und abgelehntEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnDie Oppositionsfraktionen legen uns hier vier Anträge vor, die sie aus einer alten Schublade herausgezogen haben: Die Drucksachen 17/402, 403, 404 und 405 sind – bis auf kleine Änderungen – identisch mit den Anträgen DS 16/1663, 1664, 1665 und 1668.Diese alten Anträge der GRÜNEN aus der letzten Legislaturperiode, die sie der Öffentlichkeit jetzt als den neuen großen Wurf verkaufen, waren bereits im Jahr 2007 durch Plenarbeschluss vom 22. November 2007 an den Innen- und Rechtsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen worden. Damals wurden in sieben Sitzungen die heute vorgelegten Regelungen ausführlichst erörtert und diskutiert. Auch im Landtag, nämlich in der Sitzung vom 29. Januar 2009, wurde dieses Thema ausführlichst debattiert. Der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses wurde schließlich gefolgt, und die Anträge wurden abgelehnt. Das ist also gerade erst ein Jahr her. Gerade deshalb verwundert es auch, wenn die Fraktion der GRÜNEN vor einigen Tagen der Presse gegenüber erklärt, sie habe vier Gesetzentwürfe eingebracht, und der Abgeordnete Fürther dazu erklärt, jetzt sei „auch in Schleswig-Holstein für einen neuen Ansatz die Zeit reif“. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 An diesen Anträgen ist nichts neu. Und nur weil wir hier ihre alten Anträge noch einmal diskutieren, werden diese nicht besser.In der Sache habe ich bereits vor einem Jahr an dieser Stelle einen Punkt festgehalten, an dem sich ebenfalls nichts geändert hat:Niemand hat etwas dagegen, wenn sich die Abgeordneten der antragstellenden Fraktionen als gläserne Abgeordnete geben möchten und sie jede Information über sich preisgeben wollen. Tun sie bitte gerne, vielleicht überzeugen sie ja sogar viele Wähler damit und setzen sich am Ende mit diesem Stil durch. Nur: Sie müssen akzeptieren, dass viele Kollegen dies eben auch nicht wollen – und das hat nichts damit zu tun, dass es etwas zu verbergen gibt: Es geht darum – und jetzt benutze ich das Argument, dass Sie sonst beim Datenschutz oder bei der Vorratsdatenspeicherung gerne verwenden –, dass nicht jedes Detail aus dem Leben eines Menschen – auch nicht eines Politikers – jeden etwas angeht.Dafür gibt es gute Gründe, die nicht nur in den Grundrechten der Abgeordneten als Privatperson liegen, sondern es gibt hierfür auch gute Gründe unserer politischen Kultur:Jeder hier im Hause weiß, dass es sehr schnell geschehen kann, dass eine gute Politik, eine gute Idee oder ein gutes Argument dadurch zu Nichte gemacht wird, wenn anstatt zur Sache etwas Abträgliches über die Personen gesagt wird. Das ist heute – im Lande wie im Bund – ein trauriger Befund: In vielen wichtigen öffentlichen Debatten wird sehr schnell die Diskussion zur Sache verlassen und nur noch über die Personen diskutiert.Genau das ist ein Grund dafür, warum wir es für ausreichend und klug halten, dass es bei den vom Landtag selbst – ich betone noch einmal: selbst – gesetzten Regeln und Kontrollmechanismen verbleibt. Was ein Abgeordneter neben seinem Mandat privat tut, ist dort – beim Präsidenten – gut aufgehoben.Bitte haben Sie Respekt vor Ihren heutigen und zukünftigen Kollegen: Gerade erfolgreiche oder mitten im gesellschaftlichen Leben stehende Bürger haben doch wenig Lust, sich als Abgeordnete mit ihrem vollen Engagement für eine gute politische Idee einzusetzen, wenn abzusehen ist, dass sie in den entscheidenden Augenblicken von der jeweiligen Opposition einen großen Teil Ihrer Arbeitszeit für die öffentliche Rechtfertigung ihrer Vor- und Nebentätigkeit aufwenden müssen. Ob es Probleme gibt, soll deshalb die zuständige Stelle im Landtag in eigener Zuständigkeit prüfen und bei Verfehlungen einschreiten. Seite 2/3 Ich komme nun zu den Veröffentlichungspflichten der Minister und Staatssekretäre, die Sie einführen möchten. Der große Wurf ist ja auch das nicht:In Artikel 34 unserer Landesverfassung können Sie nachlesen, dass die Mitglieder der Landesregierung kein Gewerbe und keinen anderen Beruf ausüben dürfen. Sie dürfen auch kein Unternehmen leiten und jeder Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat erwerbsorientierter Unternehmen muss der Landtag zustimmen. Wenn der Landtag zustimmen soll, dann gibt es vorher dazu eine Drucksache – Sie alle kennen das –, und das Verfahren ist sehr öffentlich und transparent. Die großen verborgenen privatwirtschaftlichen Verflechtungen und Interessenkollisionen, die Sie hier offenbar sehen, gibt es gar nicht.Das Gleiche gilt für die aus dem öffentlichen Amt folgenden Nebentätigkeiten der Regierungsmitglieder. Wir wissen ja alle nur zu genau, dass Minister aus Nebentätigkeiten nach den §§ 9 und 10 der Nebentätigkeitsverordnung nicht mehr als 5.550,00 EURO pro Jahr behalten dürfen. Den Rest müssen sie abführen, das Geld kommt der Allgemeinheit zu Gute.Weil sich also nach dem geltenden Recht auch im Bereich der öffentlich veranlassten Nebentätigkeiten mit einem Ministeramt nicht heimlich große Beträge verdienen lassen, kommt es auch hier nicht zu den großen Verwicklungen, Einflussnahmen oder Interessenkollisionen, die Sie hier skizzieren.Was – abschließend – noch die gewünschten Veröffentlichungspflichten über Tätigkeiten der Minister und Staatssekretäre für den gesamten Zeitraum vor ihrem Amtsantritt betrifft, so müsste den Antragstellern eigentlich klar sein, dass hier eine grundrechtliche Grenze zum privaten Bereich der Amtsträger überschritten wird, die wir so nicht übertreten können. Die schwammige Formulierung des vorgeschlagenen § 15b Ministergesetz, nach der jeder Minister einen später zu veröffentlichenden Bericht abzugeben hat über alle „bedeutsamen Interessenverknüpfungen“ – was auch immer das dann im späteren politischen Streit heißen mag –, dies, meine Damen und Herren, führt zu unnötigem Streit, würde keinen verfassungsgerichtlichen Bestand haben, und deshalb werden wir dem nicht zustimmen. Seite 3/3