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25.02.10 , 11:21 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Änderung des Sparkassengesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 11 – Änderung des Sparkassengesetzes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Monika Heinold: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 104.10 / 25.02.2010


Änderung des Sparkassengesetzes: Risiken und Nebenwirkungen sind zu hoch!
Die Sparkassen in Schleswig-Holstein sind ein wichtiger Standortfaktor: Sie sind der größte Arbeitgeber des Landes, sie sind in vielen Städten eine tragende Säule der Gewerbesteu- ereinnahmen, sie sind der Kreditgeber für die regionale Wirtschaft, und – nicht zu vernach- lässigen, sie sind einer der größten Sponsoren für Soziales und Sport, für Kunst und Kultur.
Deshalb wäre es fahrlässig, ein Sparkassengesetz zu verabschieden, dessen Folgen nicht absehbar sind! Ein Gesetz, welches Renditeinteressen zu Lasten der Gemeinwohlorientie- rung in den Vordergrund stellt, und welches die Kommunen dazu verleitet, 25 Prozent ihrer Sparkassenanteile zu verkaufen, um kurzfristig Cash zu machen.
Und, entgegen der Regelung in Hessen, sind die Kommunalaufsichtsbehörden, also in der Regel das Innenministerium, dazu befugt, im Rahmen der Aufsicht über die Haushaltswirt- schaft der Gemeinden und Gemeindeverbände zu verlangen, dass Träger von Sparkassen bereits gebildetes Stammkapital veräußern (§ 33 SparkG-Hessen).
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, spielen Sie mit den Sparkassen nicht russi- sches Roulett! Ihr Gesetzentwurf ist keine Stärkung der Schleswig-Holsteinischen Sparkas- sen! Im Gegenteil! Ihr Gesetzentwurf führt zu maximaler Rechtsunsicherheit und gefährdet das drei Säulen Modell der deutschen Kreditwirtschaft.
Die geplante Umwandlung von Sicherheitsrücklagen in handelbares Stammkapital ist ein- deutig eine Entwicklung hin zur Privatisierung der Sparkassen, die Ausweisung von veräu- ßerbarem Stammkapital ist eine Verdeutlichung der Kommunalen Eigentümerschaft.
Seite 1 von 3 Die Sparkasse Westholstein warnt in einem Brandbrief zu Recht davor, dass sich die ge- plante Ausschüttung auf nie einbezahltes Kapital Substanz verzehrend auswirkt und die Sparkassen schwächt statt sie zu stärken. Damit hätte das Gesetz negative Auswirkungen auf den Wettbewerb der Sparkassen im Kreditgeschäft und würde zu Lasten der mittel- ständischen Wirtschaft in Schleswig-Holstein gehen.
Dass die FDP mit ihrer Privatisierungsideologie dieses Gesetz verabschieden will, um die öffentlich-rechtlichen Sparkassen mittelfristig ganz zu schlachten, wundert uns nicht. Wa- rum aber die CDU die Hand für dieses Gesetz reicht, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich kennen viele CDU Abgeordnete ihre Sparkassen vor Ort sehr genau und wissen, wie not- wendig es ist, an der Gemeinwohlorientierung und am Regionalprinzip der Sparkassen festzuhalten.
Meine Damen und Herren von der CDU: Lassen Sie sich vom Wolf(gang) im Schafspelz nicht hinters Licht führen! Heute flüstert er Ihnen ins Ohr, dass alles EU-konform ist, und morgen stößt er mit Champagner auf den gelungenen Privatisierungscoup an!
Auch meine Fraktion verkennt nicht, dass mehrere Sparkassen im Land finanzielle Proble- me haben. Einige haben sich verspekuliert, andere haben ihre Gebäude verkauft und das Geld verspielt, und die NOSPA hat Schadensersatzklagen in dreistelliger Millionenhöhe am Hals.
Und alle Sparkassen leiden unter der Abwertung der HSH Nordbank-Anteile und fürchten, dass sie noch weitere Verluste aus ihrer HSH -Beteiligung werden verkraften müssen. Da liegt es natürlich auf der Hand, das Ansinnen der HASPA, sich an den Schleswig- Holsteinischen Sparkassen zu beteiligen, genau zu prüfen.
Zumal meine Fraktion mit der Einrichtung der Enquete Kommission ja deutlich gemacht hat, dass wir die verstärkte Zusammenarbeit von Hamburg und Schleswig-Holstein auf allen Ebenen anstreben. Wir erkennen an, dass auch die HASPA in ihrer Satzung auf das Ziel der Gemeinnützigkeit verpflichtet ist, dass sie sich bereits an vier freien Sparkassen im Land beteiligt und dass sie gemeinsam mit dem Sparkassen- und Giroverband die LBS und eine Servicegesellschaft betreibt.
Aber auch wenn man der HASPA wohl gesonnen gegenüber steht, kommt man nicht daran vorbei, dass eine Öffnung des Sparkassengesetzes - für die HASPA - hoch problematisch ist. Denn der Rechtsstatus der HASPA Finanzholding ist nach wie vor ungeklärt.
Inzwischen liegen mindestens vier Gutachten vor, und nach meiner Kenntnis begründen al- le Gutachten die jeweils eingenommenen völlig konträren Standpunkte in sich schlüssig. Es steht Aussage gegen Aussage.
Auch die HASPA selbst argumentiert immer wieder anders, während sie sich heute als öf- fentlich bezeichnet, hat sie 1984 vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass für sie - als freie Sparkasse - das Regionalprinzip der öffentlichen Sparkassen gerade nicht gilt. Der Landesregierung ist es trotz eineinhalbjähriger Bemühung bis heute nicht gelungen, eine belastbare und rechtsverbindliche Aussage der EU Kommission zu erhalten, welche Folgen die Bildung von Stammkapital und die Veräußerungsoption für die HASPA hätten.
Und in der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage gesteht die Landesregie- rung ein, dass es eine solche rechtsverbindliche Aussage der EU Kommission vor der Ver- abschiedung des Sparkassengesetzes nicht geben wird!

2 Damit spielt der Landtag auf Risiko und nimmt in Kauf, dass der Europäische Gerichtshof nach der Verabschiedung des Gesetzes die Begrenzung des Verkaufs von Stammkapital als nicht wettbewerbskonform einstuft und feststellt, dass eine Übertragung von Stammka- pitalanteilen auf jegliche private Dritte zugelassen werden muss.
Das wäre dann der Dammbruch hin zur Privatisierung der Sparkassen! Und es ist eben nicht so, dass andere Bundesländer bereits Regelungen, wie die hier vorgeschlagenen, verabschiedet hätten und nichts sei passiert. In keinem anderen Bundesland finden sich in- haltlich identische Regelungen. Deshalb können die hier vorgeschlagenen Änderungen des Sparkassengesetzes eine Gefahr für den Bestandsschutz der Sparkassen nach sich ziehen und die EU-Kommission wegen mangelnder Europarechtskonformität auf den Plan rufen.
Herr Ministerpräsident, sie haben mehrfach betont, dass Sie ohne EU-Rechtssicherheit keine Beteiligung Dritter an öffentlich-rechtlichen Sparkassen befürworten. Nun wird ge- munkelt, dass es einen Vermerk über eine Brüssel Reise von Staatssekretär Dornquast gibt, quasi ein Geheimdokument, aus dem hervorgeht, dass die Europäische Kommission die HASPA eher als privatrechtlich denn als öffentlich einstuft. Herr Ministerpräsident, stimmt das? Spielen Sie mit offenen Karten. Legen Sie dem Parlament alle Informationen vor.
Meine Damen und Herren, zu Recht hat der Sparkassen- und Giroverband erhebliche Be- denken gegen das vorliegende Gesetz geäußert und in seinem Memorandum vor allem die Europarechtskonformität eingefordert. Auch mehrere Kreistage haben sich bereits im letzen Jahr mit den Stimmen der CDU gegen eine Änderung des Sparkassengesetzes ausgespro- chen. Und aus Ostholstein wird berichtet, dass Landtagsabgeordnete dort erst vor wenigen Tagen nochmals zugesagt haben, dass es eine Änderung des Gesetzes nur gibt, wenn es definitiv EU-rechtskonform ist. Meine Damen und Herren, noch können wir das Gesetz dort hin verfrachten, wo es hin gehört: In den Schredder!
Ernsthaft prüfen sollten wir hingegen den Vorschlag des Sparkassen- und Giroverbandes, zur Stärkung des Eigenkapitals der Sparkassen zukünftig nicht nur stille Einlagen, sondern auch atypische Stille Einlagen zuzulassen, gekoppelt an den Jahresüberschuss und mit der Option, Sitze im Verwaltungsrat zu erhalten.
Damit bliebe der Charakter der Sparkassen erhalten, aber auch hier stellt sich natürlich die Frage, wer als Einleger zugelassen werden soll bzw. ob eine Privilegierung überhaupt zu- lässig wäre.
Meine Damen und Herren, die Schleswig-Holsteinischen Sparkassen haben schon genug Probleme, verschärfen wir sie nicht noch mit einem Sparkassengesetz, das außer der Sparkasse Südholstein im Grunde genommen gar keiner will. Reichen Sie nicht die Hand zu einem Sparkassengesetz, dessen Beipackzettel „Risiken und Nebenwirkungen“ noch nicht geschrieben ist. Lassen Sie die gesunden Sparkassen nicht darunter leiden, dass ei- nige Sparkassen schlecht gewirtschaftet haben und nun nach Hilfe rufen.
Wenn Sparkassen wirklich Hilfe brauchen, steht der Sparkassen- und Giroverband mit sei- nem Stützungsfond bereit, das hat er mehrfach betont. Sehr geehrte Kolleginnen und Kol- legen der CDU, folgen Sie nicht dem Lockruf ihres liberalen Privatisierungspartners, son- dern setzen Sie auf Vernunft und auf ihre kommunalpolitische Erfahrung! Nicht für mich, sondern im Interesse des Landes!
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