Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

16.12.09 , 12:13 Uhr
CDU

Wilfried Wengler zu TOP 3 u. 5: Demokratische Beratungen ernst nehmen

Innenpolitik
Nr. 379/09 vom 16. Dezember 2009
Wilfried Wengler zu TOP 3 u. 5: Demokratische Beratungen ernst nehmen
Es gilt das gesprochene Wort! Freigabe Redebeginn!
Die SPD-Fraktion hat mit der Drucksache 17/88 einen Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz vorgelegt. Allerdings bleibt festzustellen, dass uns dieser Entwurf auf den 23. September 2008 zurückwirft, nämlich den Regierungsentwurf der letzten Legislaturperiode. Es fehlen jedoch jegliche Anhaltspunkte, dass die Ergebnisse der umfangreichen Anhörungen der vergangenen Legislaturperiode auch nur den geringsten Einfluss auf die Meinungsbildung der SPD-Fraktion gehabt haben. Ganz zu schweigen vom Ergebnis der Verhandlungen der damaligen Koalitionspartner mit der Landesregierung.
Wie von CDU und FDP vereinbart, wird das Ministerium für Bildung und Kultur in 2010 eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vorlegen. Wir werden dann im neuen Jahr ausreichend Gelegenheit finden, das Thema in Plenum und Ausschüssen zu behandeln.
Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes ist es jedoch erforderlich, die bis zum 31.12.2009 geltenden Verordnungen zu Denkmalbereichen und Grabungsschutzgebieten zu entfristen. Die Fraktionen von CDU und FDP haben daher mit der Drucksache 17/106 einen Gesetzentwurf zur Änderung
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 des Denkmalschutzgesetzes vorgelegt. Dadurch soll eine mögliche Gefährdung von Kulturdenkmalen durch ein Auslaufen der Verordnungen vermieden werden.
Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Bildungsausschuss.



Seite 2/2

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen