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02.12.09 , 15:13 Uhr
B 90/Grüne

Robert Habeck und Anke Spoorendonk zur Ämterklage

Landtagsfraktion


Presseinformation 2. Dezember 2009

Verfassungsklage: Ämter haben keine ausreichende Legitimation Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und des SSW haben beim schleswig- holsteinischen Landesverfassungsgericht Klage gegen die Amtsordnung eingereicht. Am kommenden Freitag (4.12.2009) wird die Klage am Landesverfassungsgericht in Schleswig verhandelt – als erste Klage vor dem neuen Landesverfassungsgericht.
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck
„Unsere Klage soll der kommunalen Selbstverwaltung neue Kraft geben. Sich hinter formalen Strukturen zu verschanzen und Gremien hochzuhalten, die eigentlich gar nichts mehr zu entscheiden haben, stärkt gerade nicht die kommunale Demokratie. Sie aber ist der elementare Baustein für unser Staatswesen. Deshalb ist es zwingend, dass die BürgerInnen wieder direkten Einfluss auf die Entscheidungen haben, die ihr Leben betreffen. Das ist der einzige Weg, Verantwortung für das Gemeinwesen zu stärken.
Früher war ein Amt die Verwaltung mehrerer Gemeinden. Ämter waren Dienstleister für kleine Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht selbst ausführen konnten. Heute sind immer mehr Selbstverwaltungsaufgaben von den Gemeinden auf die Ämter übertragen worden, immer mehr wichtige Entscheidungen fallen auf der Amtsebene.“
Die Vorsitzende der Fraktion des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk sagt weiter:
„Die Ämter sind längst zu Gemeindeverbänden geworden und agieren de facto wie Gebietskörperschaften. Nach der schleswig-holsteinischen Landesverfassung müssten sie deshalb unmittelbar demokratisch legitimiert sein. Dies ist aber nicht der Fall. Deswegen ist die Amtsordnung nach unserer Auffassung verfassungswidrig und auch undemokratisch.
Mit den Ämtern hat sich ein System der Intransparenz etabliert, mit dem man im Einzelfall zwar mehr oder weniger zurechtkommt, das sich aber der Einsicht der Bürger und der politischen Steuerung durch die vom Bürger direkt gewählten Gremien weitgehend entzieht. Das ist Bürokratie und keine bürgernahe Demokratie. 2
Die demokratischen Defizite könnten dadurch nachhaltig behoben werden, dass in Zukunft entweder die Amtsausschüsse direkt gewählt oder dass die Ämter zu Gemeinden umgewidmet werden. Außerdem müssten möglichst viele Aufgaben von den Zweckverbänden rückübertragen werden.“

***
Die Verhandlung über die Normenkontrollklage findet statt am:
Freitag, den 4. Dezember 2009, 10.00 Uhr im Sitzungssaal 6 des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts Brockdorff-Rantzau Str. 13, 24837 Schleswig
Für weitere Informationen: http://www.schleswig- holstein.de/LVG/DE/Presseerklaerungen/Pressemitteilungen/2009-11- 23_20erste_20muendliche_20Verhandlung.html

Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk und der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck sind am Freitag ab 9.30 Uhr vor Ort und stehen für Statements zur Verfügung.
Kontakt für Anfragen am Freitag: Naomi Imanishi, innen- und rechtspolitische Referentin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Tel. 0176 / 2260 9559 Lars Bethge, Pressesprecher der Fraktion des SSW, Tel. 0171 / 192 24 64



Verantwortlich:
Für Bündnis 90/Die Grünen Claudia Jacob Pressesprecherin Tel.: 0431 / 988 - 1503
Für den SSW Lars Bethge Pressesprecher Tel.: 0431 / 988 - 1383

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