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Andreas Tietze zu den Ladenöffnungszeiten
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 543.09 / 01.12.2009 Sonntagsruhe schützen und Bäderregelung beibehaltenZu den Klagen der Kirchen gegen die Sonntagsöffnungszeiten erklärt der tourismuspoli- tische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Andreas Tietze:Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht heute den Schutz des Sonntages durch das Grundgesetz betont. Das ausgesprochen liberale Ladenöffnungsgesetz in der Bun- deshauptstadt sieht zehn verkaufsoffene Sonntage vor - und erlaubt ausdrücklich den Verkauf an allen vier Adventssonntagen. Dies ist in keinem anderen Bundesland er- laubt.Das Verfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung Wert darauf gelegt, dass der Sonntag nicht allein mit Blick auf die Religionsfreiheit geschützt ist. Der freie Sonntag ist eine kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Er bietet die Mög- lichkeit einen Tag in der Woche Pause zu machen, abzuschalten vom täglichen Allerlei.Gesetzliche Regelungen müssen diesen Ansprüchen genüge leisten. In Zukunft wird es darum gehen, in den Ladenschutzgesetzen der Länder eine maßvolle Balance zwi- schen ökonomischen Interessen des Einzelhandels und den Ruhebedürfnissen des Einzelnen zu finden.Die schleswig-holsteinische Bäderregelung ist nach unserer Auffassung eine ausbalan- cierte Regelung. Die Kirchen wären gut beraten, ihre Klage gegen die schleswig- holsteinische Bäderreglung möglichst schnell zurückzunehmen. Die Qualität der schleswig-holsteinischen Tourismusorte wird dadurch gesteigert und wir würden uns Seite 1 von 2 freuen, wenn die Kreuzfahrthochburgen in diese Regelung mit einbezogen werden würden. Die Bäderregelung ist eine Kann-Bestimmung, deshalb müssen wir die Spiel- räume der bestehenden Regelung nutzen und weiterhin auf die freiwillige Selbstkontrol- le der Unternehmen setzen. *** 2