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Andreas Tietze zum Tariftreuegesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 4 – Tariftreuegesetz Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Andreas Tietze: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 516.09 / 19.11.2009 Tariftreue ist sinnvoller denn je Der Landtag hatte in der rot-grünen Regierungszeit ein Tariftreuegesetz beschlossen, das für die Branchen Bauwirtschaft, Entsorgungswirtschaft und schienengebundenen ÖPNV galt. Im Jahr 2007 ist das Tariftreuegesetz auf die Beschäftigten des Bus-ÖPNV ausgeweitet worden. Ich erinnere daran, dass dies damals auch die CDU-Fraktion im Landtag mitgetragen hat.Eine gesetzliche Regelung der Tariftreue ist sinnvoller denn je, es muss eine entspre- chende Kontrolle der Unternehmen und ihrer Subunternehmer geben, wenn diese einen öffentlichen Auftrag erhalten. Der Staat ist in einer besonderen Vorbildfunktion – dies gilt im Übrigen auch bei Unternehmen in denen das Land erheblichen Einfluss ausüben kann, ich erinnere an die geplante Teilprivatisierung der Service GmbH beim UKSH.Die Diskussion über Tariftreue, über Mindestlöhne und Lohndumping ist hochaktuell. Die große Koalition in Berlin konnte sich nicht auf einen einheitlichen bundesweiten Mindestlohn einigen und schleppte sich über Änderungen im Entsendegesetz bis zur Bundestagswahl. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir keine Initiativen zum Schutz von Arbeitnehmerinteressen, ganz im Gegenteil. An einen bundesweiten gesetz- lichen Mindestlohn ist nicht zu denken bei dieser Regierung.Durch die EuGH-Rechtsprechung vom 3. April 2008 zu Teilen des Niedersächsischen Vergabegesetzes sind die Tariftreue-Gesetze der Länder ausgehebelt worden.Ich nenne eine wesentliche Begründung sehr verkürzt und plakativ. Der Wettbewerbs- vorteil ausländischer Firmen besteht in den geringeren Lohnkosten. Wenn sie diesen Wettbewerbsvorteil nicht nutzen dürfen, werden sie vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine Tariftreueverpflichtung stellt daher eine Beeinträchtigung dieser Firmen dar. Tarif- Seite 1 von 2 treue bewirkt laut Gericht deshalb gerade nicht eine faktische Gleichstellung mit deut- schen Arbeitnehmern. Das ist eine Argumentation auf die man erst mal kommen muss.Es war richtig, dass die Landesregierung im Lichte des EuGH-Urteils unser Tariftreue- gesetz überprüft hat. Der entsprechende Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 26.5.08 zeigte aber deutlich, dass das Ministerium kein Herzblut für das Thema Tarif- treue übrig hat.Offensichtlich war der Landesregierung das eigene Tariftreuegesetz schnurzegal, das betraf auch den SPD-Regierungsteil – ich kann verstehen, dass Sie heute nur ungern daran erinnert werden wollen. Im Erlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei neuen Vergabeverfahren eine Tariftreueerklärung nicht mehr einzufordern ist. Deshalb sollte dieser Erlass aufgehoben werden.Wenig hilfreich war es 2008, dass die CDU sich vom Acker machte und erklärte, wir ha- ben ja immer schon rechtliche und volkswirtschaftliche Bedenken gegen ein Tariftreue- gesetz gehabt. Der Abgeordnete Callsen sagte zusätzlich noch: „planwirtschaftliche Eingriffe in den Wettbewerb sind nicht nur volkswirtschaftlich problematisch, sondern auch rechtlich bedenklich.“Wir Grünen sagen dagegen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen von guter Arbeit, die sie leisten, auch leben können. Wenn dieser einfache Grundsatz in unserer Arbeitswelt nicht mehr gilt, dann haben wir gewaltige Verwerfungen, das ist eine Bank- rotterklärung für unsere Volkswirtschaft, und viele Menschen haben angesichts der massiven Unterstützung von Banken und Managern dafür überhaupt kein Verständnis mehr.Die öffentliche Hand hat bei ihren Auftragsvergaben eine gesellschaftliche Vorbildfunk- tion. Es ist unsere politische Aufgabe, eine Tariftreueregelung zu finden, die europa- rechtskonform ist und so dem „Rüffert-Urteil“ gerecht wird.Tariftreueerklärungen können nach dem EuGH-Urteil für bundesweit geltende und für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge verlangt werden. Auf das Arbeitnehmer- Entsendegesetz, insbesondere die Paragrafen 3, 4 und 6, muss unbedingt Bezug ge- nommen werden. Die Grüne Landtagsfraktion begrüßt den Gesetzesentwurf des SSW, wir müssen hier weiter kommen. Der SSW bleibt hartnäckig an dem Thema Tariftreue dran, dafür verdient es ausdrücklich unser Lob. Gut gemacht!Wir sind gespannt, wie CDU und FDP sich verhalten. Ich hoffe, dass der neue Sozial- minister ein großes sozialliberales Herz besitzt und sich für den kleinen Mann und die kleine Frau einsetzt. Wir Grünen stehen zu unserem Programm, wir wollen ein wirksa- mes Tariftreuegesetz, und wir stimmen dem Gesetzesentwurf zu. *** 2