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11.11.09 , 16:12 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Teilprivatisierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Schwarz-gelbe Privatisierungswelle Nr. 491.09 / 11.11.2009 im Land muss gestoppt werden – keine Teilprivatisierung der UKSH Service GmbH
Zum geplanten Verkauf der UKSH-Servicegesellschaft sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
„Wir teilen die Bedenken der Personalvertretung des Universitätsklinikums Schleswig- Holstein und lehnen eine Teilprivatisierung der Service GmbH des UKSH ab. Es fehlt für das UKSH nach wie vor eine Gesamtstrategie, die auf Nachhaltigkeit setzt. Gute Servicequalität ist heute ein wichtiges Markenzeichen in Gesundheitsbetrieben.
Die Zeche zahlen nun die vermeintlich Schwächeren, die Beschäftigen der unteren Lohngruppen im Service. Das ist Neoliberalismus in Reinkultur.“

Zum Hintergrund: Schon im Juli 2009 haben wir Grüne uns mit Landtagsanträgen zum Strukturkonzept des UKSH (Drucksache 16/2796 und 2808) gegen (Teil-)Privatisierungen ausgespro- chen. Damals gab der Landtag einstimmig seinem Willen Ausdruck, zumindest in der 16. Legislatur keine (Teil-)Privatisierung des Uniklinikums vorzunehmen und stimmte dem Grünen Beschlussantrag zu.
Jetzt hängt das alte Damoklesschwert erneut über dem UKSH. Auf seiner Sitzung am 16. November will der Aufsichtsrat entscheiden, dass 49 Prozent der Anteile an der Service GmbH verkauft werden. Aus dem möglichen Verkauf sind bereits für dieses Jahr fünf Millionen Euro Erlös eingeplant – als wenn es gar keine Entscheidung mehr zu treffen gäbe. Es gibt allerdings auch Aussagen aus den Reihen des Unternehmens, dass die bisher vorliegenden Gebote privater Firmen die Dienstleistung teurer machen würden, als sie bisher von den Beschäftigten des UKSH erbracht wird. *** Seite 1 von 1

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