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16.07.09 , 11:26 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zur Flüchtlingspolitik

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 22 – Resettlement 24105 Kiel
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Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 303.09 / 16.07.2009



Für eine neue Flüchtlingspolitik
Deutschland hat sich bereit erklärt, im Rahmen des Resettlement-Programm des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) 2500 Flüchtlinge aus dem Irak aufzunehmen. Die ersten sind mittlerweile auch in Schleswig-Holstein angekommen. Worum geht es dabei?
Vor dem Hintergrund zurückgehender Asylantragszahlen und der Misere der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarländern des Iraks setzen sich Kirchen, Verbände sowie Men- schenrechts- und Flüchtlingsorganisationen für ein deutsches Resettlement-Programm nicht nur für Irakerinnen und Iraker ein.
Der Begriff Resettlement bezeichnet dabei die gezielte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge, die auf absehbare Zeit nicht in ihre Heimatländer zurück- kehren können. Resettlement ist deshalb zwar ein Schutzinstrument. Es zielt aber auf eine dauerhafte Lösung.
In Deutschland wirbt der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) seit Jahren für die Einrichtung eines systematischen Aufnahmeprogramms. Deutsch- land hat zwar in der Vergangenheit immer wieder spontan Menschen in akuten Not- o- der Krisensituationen aufgenommen. Ein geregeltes Verfahren, dass die kontinuierliche, gesteuerte Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Resettlement ermöglichen wür- de, existiert in Deutschland jedoch bislang nicht.


Seite 1 von 2 Der UNHCR hat deshalb Ende 2007 ein umfassendes Konzept für die Einrichtung eines solchen Programms erarbeitet und im Januar 2008 dem Bundesminister des Innern und anderen Akteuren auf Bundesebene zur Diskussion zugeleitet. Am 28. Januar 2008 wurde der Konzeptvorschlag anlässlich der Hohenheimer Tage zum Ausländer- und Asylrecht erstmals einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert.
Dabei hat der UNHCR die folgenden Prämissen formuliert, die im Laufe der vergange- nen fünf Jahrzehnte in Zusammenarbeit mit den traditionellen Resettlement- Aufnahmestaaten erarbeitet wurden: (1) Ein Resettlement-Programm soll grundsätzlich nicht als Alternative, sondern als Er- gänzung zu bestehenden Schutzmechanismen ausgestaltet sein. (2) Die Auswahl der Menschen erfolgt nach der Bedürftigkeit. Dies betrifft die rechtliche und physische Schutzbedürftigkeit, medizinischen Handlungsbedarf, Gewalt- und Fol- teropfer, Kinder und Ältere. (3) Es handelt sich um Flüchtlinge, die auf absehbare Zeit nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. (4) Resettlement ist deshalb kein beliebiges Aufnahmeprogramm für Menschen in Not, sondern ein gezieltes Neuansiedlungsprogramm für besonders schutzbedürftige Flücht- linge.
Ich denke, wir sollten uns von Anfang an darüber im Klaren sein: Die Bereitstellung von Kontingenten im Rahmen des Resettlement ist einerseits Flüchtlingspolitik, sie ist aber – anders als die Asylgewährung – auch Teil einer gezielten Einwanderungspolitik. Wir sollten dabei die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Deshalb sollte das Pro- gramm so ausgelegt sein, dass den aufgenommenen Flüchtlingen von Anfang an ein auf Integration ausgerichteter, dauerhafter Aufenthaltsstatus gewährt wird. Deshalb soll- te das Programm auch von Anfang an mit den aufnehmenden Kommunen abgestimmt werden.
Es ist unsere Pflicht, Menschen in Not nicht abzuweisen, sondern ihnen Schutz und Hil- fe zu gewähren. Wenn wir es richtig anpacken und nicht die alten Fehler wiederholen, ist es aber auch eine Chance. Die sollten wir nutzen.

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