Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

16.07.09 , 11:04 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum einheitlichen Ansprechpartner für die Wirtschaft

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 13 – Einheitlicher Ansprechpartner für die Wirtschaft 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Detlef Matthiessen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 301.09 / 16.07.2009



Aus einer Hand
Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschafts- räume der Welt gemacht. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungs- sektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) soll dies nun ändern und sie ist von den Mitgliedstaaten bis Ende 2009 umzusetzen. Schleswig-Holstein liegt hier gut in der Zeit.
Nach Auffassung der EU-Kommission ist die gemeinschaftliche Umsetzung der Dienst- leistungsrichtlinie in das jeweilige nationale Recht ein wichtiger Schritt zum Europäi- schen Binnenmarkt. Die Richtlinie soll bürokratische Hindernisse abbauen, den grenz- überschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen. Sie ist ein wichtiges Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie.
Die Verhandlungen auf der europäischen Ebene zur Verabschiedung dieser Richtlinie waren sehr kontrovers. Die Bundesregierung hatte in diesem Prozess deutlich gemacht, dass die weitere Vollendung des Dienstleistungsbinnenmarktes für Deutschland von herausragendem volkswirtschaftlichen Interesse ist. Zugleich wollte die Bundesregie- rung auch sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der allgemeinen Grund- sätze des EG-Vertrags auch weiterhin hohe Standards für die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen durchsetzen können.

Seite 1 von 2 Als Beispiele für notwendige hohe Standards nenne ich den Schutz der Gesundheit, den Schutz der Umwelt und die öffentliche Sicherheit. Ein zentrales Thema in den Ver- handlungen war für die Bundesregierung zudem, dass das Arbeits- und Entsenderecht durch die Richtlinie nicht berührt werden darf.
Die überarbeitete Fassung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie hat wesentliche Forderungen aus der Kommunalwirtschaft berücksichtigt. Dienstleistungen von allge- meinem wirtschaftlichen Interesse sind aus dem Geltungsbereich der Richtlinie heraus- genommen worden. Die Fundamente der kommunalen Daseinsvorsorge bleiben so er- halten.
Auch wir GRÜNEN halten die Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners für ein wichtiges Element der Entbürokratisierung. DienstleisterInnen aus ganz Europa sollen zukünftig ihre Angelegenheiten für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstä- tigkeit über eineN einheitlicheN AnsprechpartnerIn möglichst online abwickeln können. Die betroffenen Unternehmen können ihre Verfahren mit der öffentlichen Verwaltung so schneller und besser abwickeln.
Gemäß Gesetzesentwurf der Landesregierung soll die einheitliche Stelle bzw. die/der Einheitliche AnsprechpartnerIn Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Dokumente entgegennehmen und sie unverzüglich zur fristgerechten Erledigung an die zuständige Behörde weiterleiten. Die/Der Einheitliche AnsprechpartnerIn ist somit der Mittler zwi- schen dem antragstellenden Dienstleister und den Behörden.
Träger der neuen Anstalt öffentlichen Rechts für die/den EinheitlicheN Ansprechpartne- rIn sollen Land, Kommunen und die Wirtschaftskammern sein. Über die anteilige Finan- zierung der Anstalt muss noch verhandelt werden. Ich weiß nicht, ob die Kommunen schon wissen, dass da Kosten auf sie zu kommen.
Für ihre Leistungen kann die Anstalt kostendeckende Gebühren erheben. Das erscheint logisch. In der Begründung zu dem entsprechenden Paragraphen 8 wird die Möglichkeit beschrieben, ob überhaupt Gebühren erhoben werden sollen. Es könnte sachgerecht sein, den Service kostenlos oder kostengünstig anzubieten, um die Attraktivität im Ver- gleich zum herkömmlichen Verfahren zu steigern. Das soll nun der Satzungsautonomie der Anstalt überlassen bleiben. So einfach geht das sicher nicht. Da müssen die Träger und Finanzierer der Anstalt schon gefragt werden. Die Kommunen und Kammern wer- den sich schon melden.
Dem Gesetzesentwurf stimmen wir im Grundsatz zu.
***



2

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen