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Karl-Martin Hentschel zur Vorratsdatenspeicherung
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 10 – Telekommunikationsgesetz Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion 24105 Kiel von Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Karl-Martin Hentschel: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 256.09 / 18.06.2009Blindflug gegen Bürgerrechte stoppenSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,die Vorratsdatenspeicherung stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grund- recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation dar. Ohne konkreten Tatverdacht oder An- lass werden die Kommunikationsdaten aller Personen gespeichert. Dies ist nicht zu rechtfertigen.Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass eine übermäßige und un- verhältnismäßige Sammlung von Daten auf Vorrat verfassungswidrig ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt den Einzelnen gegen informationsbezogene Maßnahmen, die für ihn weder überschaubar noch beherrschbar sind.Meine Damen und Herren, die Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen Paradigmen- wechsel im Datenschutz. 1983 wurde mit dem Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen. Das Grundrecht soll gerade vor unbe- grenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe höchstpersönlicher Da- ten schützen.Die Vorratsdatenspeicherung sieht dagegen vor, dass verdachts- und anlassunabhän- gig Telekommunikationsverbindungsdaten gespeichert werden. Ohne konkreten Zweck und ohne Einschränkung des Personenkreises.Eine schlichte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hätte den Zugriff auf die gespeicherten Daten nur Strafverfolgungsbehörden gewährt. Eine Aus- weitung der Nutzung für präventive Zwecke ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. Seite 1 von 2 Die Bundesregierung hat sich aber entschieden, auch Geheimdiensten und Polizeibe- hörden zur Gefahrenabwehr den Zugriff auf die Vorratsdaten zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun schleswig-holsteinischen PolizeibeamtInnen für präventive Zwecke der Zugriff auf unsere Daten ermöglicht werden. Damit verschieben sich erneut die Grenzen des Rechtsstaats.Mittlerweile gibt es 34.000 Verfassungsbeschwerden gegen die Paragraphen 113a und 113b TKG beim Bundesverfassungsrecht. Das Gericht hat bereits in mehreren vorläufi- gen Entscheidungen deutlich gemacht hat, dass die Weitergabe der Daten für repressi- ve Zwecke nur bei schweren Straftaten zulässig und für präventive Zwecke unzulässig ist.Damit ist klar, dass das Gesetz nicht Bestand haben wird. Deswegen ist mir unbegreif- lich, wieso CDU und SPD ein Gesetz verabschieden wollen, was so bereits für andere Bundesländer für verfassungswidrig erklärt wurde.Meine Damen und Herren, zusammenfassend stelle ich fest:Die Vorratsdatenspeicherung erfüllt nicht die Anforderung, die die Kernelemente des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vorgeben.Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Vertraulichkeit der Kommunikation.Die Vorratsdatenspeicherung stellt pauschal alle BürgerInnen unter Verdacht.Und trotzdem verabschiedet diese große Koalition sehenden Auges dieses verfas- sungswidrige Gesetz.Die Koalition kommt mir vor wie im Blindflug. Diese offensichtliche Missachtung der ver- fassungsmäßigen Bürgerrechte ist nicht zu begreifen. Meine Grüne Fraktion wird des- halb dieses Gesetz ablehnen. *** 2