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Johannes Callsen zu TOP 22: Die Grünen finden keine klare Linie beim Ladenöffnungsgesetz
WirtschaftspolitikNr. 223/09 vom 17. Juni 2009Johannes Callsen zu TOP 22: Die Grünen finden keine klare Linie beim LadenöffnungsgesetzEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnWir debattieren hier auf Antrag der Grünen über einen Bericht der Landesregierung zu einer Erweiterung der Ladenöffnungszeiten in Kiel an ausgewählten Sonntagen. Zunächst einmal danke ich dem Wirtschaftsminister für die sachkundige Auskunft. Allerdings ist der Antrag an sich schon ein Kuriosum. Ich muss gestehen, dass ich zweimal nachgucken musste, wer denn der Antragsteller ist.Am 29. November 2006 haben CDU und SPD beschlossen, die Ladenöffnungszeiten zu liberalisieren. In diesem hohen Haus fand das Gesetz breiten Rückhalt. Alle Fraktionen und der SSW waren und sind sich nach wie vor darüber einig – auch wenn unser Koalitionspartner nach seinem Parteitag in Elmshorn zu meiner Verwunderung offenbar wieder einmal den Rückwärtsgang einlegen will. Alle Fraktionen stimmten danach zu – alle bis auf die Grünen. Am liebsten würde ich mir die Zeit nehmen, Ihre gesamte Rede von damals zu zitieren, Herr Kollege Matthiessen. Aus Zeitgründen beschränke ich mich auf ein paar Highlights.Zitat Matthiessen: „Diese so genannte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten macht nicht frei, sondern wir unterwerfen uns damit Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 einem unbegrenzten Ökonomismus.“ Oder: „Wir erschließen uns uneingeschränkte Einkaufserlebniswelten bei gleichzeitiger kultureller Verarmung.“ Herr Kollege Matthiessen, das waren starke Worte gegen Konsum, Kaufrausch und Kapitalismus. Ich begrüße ausdrücklich, dass Ihre Parteifreundin Monika Heinold mit Ihrem Antrag ein Zeichen der Besserung aussendet und offenbar begriffen hat, dass die verantwortungsvolle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten auch positive wirtschaftliche Impulse bringt.Dennoch wird die CDU Ihrem Anliegen nicht zustimmen. Denn die Forderungen der Grünen, mehr verkaufsoffene Sonntage, sind aus formalen, aus ökonomischen und aus kulturellen Gründen abzulehnen. Die Landeshauptstadt ist bei weitem nicht so touristisch geprägt, wie es beispielsweise Westerland ist. Kiel hat viele Facetten, aber eine reine Tourismusstadt ist sie nicht – daran ändern auch die zahlreiche Kreuzfahrtschiffe nichts. Es ist leider nach wie vor sehr schwierig, deren Fahrgäste in Kiel zu halten. Ein Großteil erkundet lieber das Land oder macht einen Ausflug nach Hamburg. Aus dieser Sicht kann also schwerlich eine Rechtfertigung für zusätzliche Sonntagsöffnungen abgeleitet werden.Das Gleiche gilt für die Beschränkung auf die Kieler Innenstadt. Die Grünen können sich gerne eine Definition der Innenstadt wünschen. Aber warum sollte man am Sonntag nur dort einkaufen gehen dürfen. Das wäre ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Einzelhändlern in Kiel selbst, aber auch in umliegenden Städten und wäre kaum durchzuhalten.Aus ökonomischer Sicht lässt sich ein weiteres Gegenargument finden: Lediglich ein Plus von rund 250.000 Euro Kaufkraft pro Sonntag ist laut Studie zu erwarten. Das ist durchschnittlich gerade einmal gut ein Euro für jeden Kieler. Aus meiner Sicht stehen diese Summen in keinem Verhältnis zu der Bedeutung des Verlustes des Sonntags als Ruhe- und Familientages.Ich weiß, wir haben Ausnahmen bei der Öffnung an Sonntagen beschlossen. Diese Ausnahmen haben wir aber auf vier Sonntage begrenzt. Das ist eine gute und vertretbare Lösung. Und auch die Freiheiten, die die Bäderregelung gewährt, gelten nur dort, wo der Tourismus eine herausragende Rolle spielt.Wir haben auch als christliche Partei beim Ladenöffnungszeitengesetz und bei der Bäderregelung eine verantwortungsbewusste Abwägung vorgenommen. Die Bedeutung des Sonntages als Feiertag hat aus unserer Sicht Vorrang vor ökonomisch motivierten Ausnahmen, die wir daher bewusst begrenzt haben.In Kur- und Erholungsorten haben wir mit der Bäderregelung Ausnahmen zur Versorgung der Touristen zugelassen. Das juristische Vorgehen der Kirche Seite 2/3 gegen die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern zeigt aber: Wir dürfen und sollten die Ausnahmen der Bäderregelung nicht überziehen, denn es besteht die Gefahr, dass dann die ganze Bäderregelung juristisch fallen würde. Damit würden wir dem Tourismus in Schleswig-Holstein einen Bärendienst erweisen.Alle diese Gründe sprechen gegen die angesprochene Ausweitung der Öffnungszeiten in der Kieler Innenstadt.Abschließend will ich darauf hinweisen, dass selbst die Wirtschaft diesen Vorstoß ablehnt. Ich zitiere aus der Stellungnahme der IHK Kiel: „Sonntagsöffnungen sind mit erheblichen Mehrkosten für die Händler, vor allem im Personalbereich, verbunden. Nach unseren Schätzungen reicht das in der Studie ermittelte Potenzial gerade einmal aus, um bestensfalls drei bis vier größere Warenhäuser bzw. Facheinzelhändler auszulasten.“Es tut mir leid, Herr Kollege Matthiessen, dass wir Ihnen bei der Suche nach ökonomischer Vernunft einen solchen Schlag versetzen müssen. Aber in diesem Fall sprechen die Fakten eindeutig gegen eine weitere Liberalisierung. Ich hoffe dennoch inständig, dass Sie Ihre Lernbemühungen auch in anderen Bereichen der Wirtschaft nicht einstellen werden. Seite 3/3