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Karl-Martin Hentschel zur Schuldenbremse
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 223.09 / 05.06.2009 Schuldenbremse ja – aber richtig!Die Grüne Landtagsfraktion hat heute, 5.6.2009, einen Entwurf für eine Änderung der Lan- desverfassung mit einer Schuldenbremse für den Landeshaushalt zusammen mit einem Begleitantrag eingereicht. Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:Die vom Bundestag beschlossene Schuldenbremse ist ein wichtiges Instrument, um die zu- künftige Generation nicht mit weiteren Schulden zu belasten. Dennoch haben wir uns ge- meinsam mit den anderen Landtagsfraktionen darauf verständigt, gegen die Vorgabe des Bundesgesetzgebers zu klagen, weil es eine Bevormundung der Länder und ein massiver Eingriff in die Gestaltungsmöglichkeit der Landesparlamente ist.In der Konsequenz steht der Schleswig-Holsteinische Landtag jetzt in der Pflicht, selbst eine Schuldenbremse in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung zu verankern. Dabei müssen wir uns an den Vorgaben der Föderalismuskommission orientieren, um die Konso- lidierungshilfe des Bundes und der anderen Länder in Höhe von 80 Millionen Euro jährlich zu erhalten.Um abzuschätzen, ob Schleswig-Holstein diese Vorgaben überhaupt erfüllen kann, ohne zu unverantwortlichen Kürzungen, vor allem im Bildungsbereich, gezwungen zu sein, haben wir sowohl einen Entwurf für die Änderung der Verfassung als auch einen Begleitantrag er- arbeitet.In Letzterem wird die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie die Um- setzung der Schuldenbremse erfolgen kann. Ist es überhaupt realistisch, die Nettoneuver- schuldung jedes Jahr um 10 Prozent zu reduzieren, was bedeutet das für die notwendige Aufgabenerfüllung des Landes? Die Landesregierung soll darlegen, in welche Bereichen wie viele Stellen eingespart, welche Programme gestrichen, welche Investitionen nicht mehr getätigt werden sollen. Seite 1 von 2 Die Grüne Landtagsfraktion hält eine Schuldenbremse für sinnvoll. Mindestens seit 1970 hat noch nie eine Landesregierung einen Landeshaushalt vorgelegt, ohne dass die Schul- den gestiegen sind. Dies müssen wir ändern, damit die nachfolgenden Generationen nicht im Schuldenberg ersticken und das Land auch zukünftig in der Lage sein wird, seine Aufga- ben zu erfüllen.Die vorgelegte Änderung der Landesverfassung sieht ähnlich wie die Schuldenbremse auf Bundesebene vor, dass in Schleswig-Holstein ab 2020 keine Neuverschuldung mehr mög- lich sein wird. Bis 2020 muss das Defizit jedes Jahr – beginnend im Jahre 2011 – schritt- weise abgebaut werden.Ausnahmen sind nur möglich im Fall von Katastrophen sowie bei konjunkturbedingten Steuerausfällen. Solche Ausnahmen müssen von dem neuen Stabilitätsrat genehmigt wer- den, der aus den 16 FinanzministerInnen der Länder sowie dem Bundesfinanzminister und dem Bundeswirtschaftsminister besteht. Der Beschluss muss jeweils mit einem Tilgungs- plan verbunden sein.Nach unserer Einschätzung ist bei der jetzigen Verschuldungssituation des Landes das von der Föderalismuskommission verabschiedete Korsett für Schleswig-Holstein zu eng. Ohne zusätzliche Einnahmen und bzw. ohne einen Entschuldungsfonds sind die Einnahmen und Ausgaben des Landes nicht in Übereinstimmung zu bringen. An einer zukünftigen Reduzie- rung der Nettoneuverschuldung müssen auch die privaten Vermögen stärker als bisher be- teiligt werden.Genau vor dieser Erkenntnis drücken sich die beiden Regierungsparteien: Die CDU fordert eine Schuldenbremse, ohne zu erklären, wie das funktionieren soll. Die SPD behauptet, wir müssten die Verschuldung weiter in die Höhe treiben.Sollte sich zeigen, dass die Landesregierung das von uns geforderte Konzept nicht vorle- gen kann, weil die vorgegebenen Rahmenbedingungen der Föderalismuskommission unre- alistisch sind, dann muss sie den Offenbarungseid leisten. Deshalb fordern wir in unserem Antrag für diesen Fall sofort erneut Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern über die Entschuldung Schleswig-Holsteins aufzunehmen.Nach unserer Einschätzung hat sich der Ministerpräsident bei den bisherigen Verhandlun- gen in der Föderalismuskommission hilflos über den Tisch ziehen lassen. Obwohl das Saar- land ähnlich hoch verschuldet ist wie Schleswig-Holstein, erhält es 289 Euro pro Einwohne- rIn und Jahr als Konsolidierungshilfe, Schleswig-Holstein dagegen nur 28 Euro – das ist ein Zehntel.Alle Parteien müssen ein Interesse daran haben, dass vor der Landtagswahl klargestellt wird, wo Schleswig-Holstein finanziell steht. Wenn die große Koalition dazu nicht bereit ist, dann ist jede ihrer Wahlaussagen, die finanzielle Auswirkungen hat, unglaubwürdig. *** 2