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Angelika Birk zur Neuorganisation der ARGEn
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion TOP 17 und 23 – ARGEn Schleswig-Holstein Pressesprecherin Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Claudia Jacob der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Angelika Birk: 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 141.09 / 27.03.2009Nur eine kommunale Trägerschaft gewährleistet Hilfen aus einer HandEigentlich sind die Positionen von CDU und SPD zur Neuorganisation der ARGEn unvereinbar. Die CDU möchte mehrheitlich eine Kommunalisierung. Das verwundert nicht, denn viele Kommunen - auch in Schleswig-Holstein - sind fest in Unionshand. Die SPD, allen voran Arbeitsminister Olaf Scholz, möchte eine Stärkung der Arbeitagentur. Zusammen passen diese Ansätze nicht. Im Gegen- teil, sie gehen diametral auseinander.Dass eine solche Quadratur des Kreises nicht funktionieren kann, lesen wir regelmäßig in der Zei- tung. Die so genannte Gesundheitsreform und der Gesundheitsfond sind ebenfalls ein fauler Kom- promiss. Auch Bürgerversicherung und Kopfprämie lassen sich nicht unter einen Hut bringen. Am Ende dieser Zwangsehe hat eine Chimäre das Licht der Welt erblickt, die für die Versicherten nur Nachteile bringt.Trotz dieser negativen Erfahrungen haben einige Protagonisten beider Parteien versucht, eine Kom- promisslösung für die Nachfolge der ARGEn auszuhandeln. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Jürgen Rüttgers (CDU) und Kurt Beck (SPD), haben im Auftrag von Bundeskanzleramt und Ministerpräsidentenkonferenz ein neues Misch-Modell erarbeitet: die „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“.Kaum ist dieses Modell der Öffentlichkeit vorgestellt worden, rudert die CDU-Bundestagsfraktion zu- rück und torpediert den ausgehandelten Kompromiss zur Neuordnung der Trägerschaft im Koalitions- ausschuss.Das Scheitern der neuen „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ zieht natürlich Probleme nach sich: mehr als 50.000 Beschäftigten in den Arbeitsgemeinschaften des SGB II könnten sich angesichts ih- rer unsicheren Zukunft anderweitig orientieren. Seite 1 von 2 Dann wäre eine angemessene Beratung und Vermittlung der Arbeitssuchenden gefährdet. Statt einer konkreten Gesetzgebung steht jetzt erneut Unsicherheit über die Zukunft der ARGEn im öffentlichen Raum.Aber man sollte gerade jetzt, das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Das Bundesverfassungsge- richt hat eine Zeitschiene für eine verfassungskonforme Trägerschaft des SGB II bis zum Ende des Jahres 2010 vorgegeben.Das bedeutet keinesfalls, dass eine neue Struktur auch bis zu diesem Zeitpunkt verwaltungstechnisch bis ins letzte Detail umgesetzt sein muss. Es bedeutet, dass das gesetzgeberische Verfahren für eine Nachfolgeregelung der ARGEn bis zum 31. Dezember 2010 verabschiedet sein muss. Also haben wir noch Zeit – ein Jahr und neun Monate. Wir dürfen nicht bummeln, aber Hektik hat bei diesem Thema noch nie geholfen.Die Lage ist durchaus ernst. Angesichts der schnell steigenden Zahl an Arbeitslosen infolge der Fi- nanzmarkt- und Konjunkturkrise darf eine Lösung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Weder die Arbeitssuchendengewiesen noch die MitarbeiterInnen in den ARGEn dürfen die Leidtragenden werden. Aber das muss auch nicht passieren. Wer jetzt Horrorszenarien an die Wand malt, handelt unlauter. Er provoziert Ängste und Unruhe, wo genau das Gegenteil notwendig ist. Am Ende hat man dann die sprichwörtliche „self-fulling-prophecy“ produziert.Neben den ARGEn machen auch die 69 Optionskommunen bundesweit ihren Job bei der Vermittlung und Betreuung von Arbeitssuchenden. Und sie machen diesen Job gut. Studien belegen, dass die Optionskommunen sogar erfolgreicher sind, als die verfassungswidrige Mischverwaltung aus Bun- desagentur und Kommune. Der Kreis Nordfriesland, direkt vor unserer Haustür, gibt ebenfalls ein gu- tes Beispiel ab.Meine Landtagsfraktion ist überzeugt, dass Hilfen aus einer Hand die wichtigste Prämisse bei der Umsetzung von Hartz IV sind. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Und wir sind über- zeugt davon, dass Arbeit suchenden Menschen am besten vor Ort geholfen werden kann. Individuelle Beratung und individuelle Eingliederung funktionieren dann am effektivsten, wenn BeraterInnen das soziale Umfeld und den regionalen Arbeitsmarkt aus dem „FF“ kennen. Zusätzlich muss es eine fach- liche und personelle Vernetzung mit weiteren Behörden und Institutionen im Sozialraum geben, zum Beispiel mit dem Jugendamt, der Gesundheitsbehörde, dem Wohngeldamt oder der Schuldnerbera- tung. Diese Anforderungen erfüllen die Kommunen voll und ganz. Sie haben ihre Erfahrungen aus der Sozialhilfe weder vergessen, noch die daraus entwickelten Kompetenzen abgelegt. Wir Grüne in Schleswig-Holstein fordern eine kommunale Trägerschaft für die Umsetzung des SGB II.Die ARGEn haben sich in der Praxis nicht bewährt. Ein Großteil der Beschwerden und gerichtlichen Klagen ist Mängeln geschuldet, die aus der Konstruktion der Mischverwaltung entstehen. Wenn zwei Herren denselben Hut tragen sollen, fällt er herunter. Die Optionskommunen haben gezeigt, dass in- dividuelle Beratung, zielgenaue Arbeitsvermittlung und begleitende Hilfen aus einer Hand am besten durch eine auf die Region zugeschnitten Förderpolitik zu erreichen sind. Auch die Beibehaltung und erst recht die Erweiterung der Zahl der Optionskommunen brauchen eine Verfassungsänderung, sagt der politische Mainstream. Es gibt abweichende juristische Auffassungen, die Juristen der kommuna- len Spitzenverbände bei der Einführung der Optionskommunen ins Feld geführt haben. Hieran möch- te ich noch einmal erinnern. Auch diese Lösung muss geprüft werden. *** 2