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Anke Spoorendonk zu TOP 06 - Vertrag mit dem Heiligen Stuhl
PresseinformationKiel, den 26.03.2009 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 6 Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig- Schleswig-Holstein und dem H eiligen Stuhl Drs. 16/2563Schon bei der ersten Lesung dieses Vertrages sagte ich für den SSW, dass auch einKirchenvertrag ein Vertrag ist, der allen rechtlichen und demokratischenGepflogenheiten genügen muss. Dazu gehört auch der Landtagsbeschluss, dass dievertraglichen Verpflichtungen des Landes gegenüber den Kirchen dringend zumodernisieren sind; vor allem bezüglich der Geltungsdauer der Verträge, die als sogenannte Ewigkeitsklauseln keine Revidierung vorsehen.Der Finanzausschuss hat in seiner Debatte zu dem vorliegenden Vertrag dieEwigkeitsklausel leidenschaftlich diskutiert; übrigens ebenfalls der Bildungsausschuss.Die Landesregierung hat dabei an keiner Stelle signalisiert, dass sie von derEwigkeitsdauer des Vertrages abweichen wird. Schließlich ist der Vertrag seit fast einemVierteljahr unterzeichnet. Die Landesregierung will den Vertrag genau so verabschiedetsehen, wie er unterzeichnet wurde. Der Hinweis der Chefs der Staatskanzlei, dass dies 2kirchenrechtlich betrachtet auch gar nicht anders sein könnte, hat uns aber immer nochnicht überzeugt.Es geht dem SSW, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, weder um dieDiskriminierung der Katholiken in unserem Land, noch darum, den Beziehungenzwischen Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl eine vertragliche Grundlage zuversagen. Beide Argumente sind gefallen; beide sind aber falsch.Die Ablehnung der Ewigkeitsklausel durch die Opposition und einige Abgeordnete derRegierungsfraktionen ist keine Kritik an der Katholischen Kirche; sie entspricht lediglichder Beschlusslage des Landtages. Ich möchte davor warnen, die eigenen Voten nichternst zu nehmen, nur weil der entsprechende Vertragspartner unsere Bedingungen nichtakzeptiert. Genau das wurde dem Finanzausschuss berichtet, dass nämlich der HeiligeStuhl über alle Fragen reden wolle, aber weder über eine Kündigung noch eineLaufzeitbegrenzung des Vertrages. Die Landesregierung ist also eingeknickt.Damit wird die Verhandlungsposition des Landes dauerhaft geschwächt, weil sichandere Vertragsparteien auf genau diesen Ausnahmefall beziehen werden. Das ist danneine Ewigkeitsklausel der besonderen Art.Dass das kein hohles Argument ist, belegt bereits die Tatsache, dass die Verhandlungenmit der evangelischen Kirche unmittelbar bevorstehen. Staatssekretär Maurus hat sie fürdieses Jahr in Aussicht gestellt. Ihr kann das Land Schleswig-Holstein nicht das versagen,was sie der Katholischen Kirche gewährt hat.Daher lehnt der SSW den Vertrag des Landes mit dem Heiligen Stuhl in der vorliegendenForm ab.