Siegrid Tenor-Alschausky zu TOP 14: Für eine generationsübergreifende Politik ehrenamtlichen Engagements
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 26.02.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 14, Engagement von Senioren in Beruf und Ehrenamt in Schleswig-Holstein fördern – Auf- hebung aller diskriminierenden Altersbeschränkungen (Drucksache 16/2395)Siegrid Tenor-Alschausky:Für eine generationsübergreifende Politik ehrenamtlichen EngagementsWas in Sachsen geht, das funktioniert auch in Schleswig-Holstein. Und warum soll man nicht einen Antrag, den der sächsische FDP-Landtagsabgeordnete im November vergangenen Jahres im dortigen Landtag stellte, weiterverwerten. Doch nun zur Sa- che. Im uns jetzt vorliegenden Antrag der FDP wird die Landesregierung u. a. aufge- fordert, Altershöchstgrenzen in Gesetzen und Verordnungen des Landes zu erfassen. Eine Aufforderung, deren Sinn wir genauer überprüfen sollten.Nach dem Ende ihres Berufslebens orientieren sich viele Menschen neu. Sie möchten weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben, Kenntnisse und Wissen nutzen und weitergeben, aber auch neue Erfahrungen machen und Kontakte knüpfen.Etwa 580.000 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind über 65 Jahre alt, rund 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Mit ihnen gemeinsam, mit ihren Interes- senvertretungen, muss ständig überprüft werden, ob die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land auch ihren Anliegen gerecht wird. Kommen wir aber diesen Anliegen näher, wenn wir dem FDP-Antrag folgen?Gibt es, wie impliziert wird, altersbedingte Diskriminierung dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger in allen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere in Beruf und Ehren-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-amt und können der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung dem, wenn es denn so wäre, mit dem beantragten Vorgehen entgegenwirken?Der Problematik diskriminierender Altersgrenzen nimmt sich zurzeit auf Bundesebene im Auftrag des BMFSFJ ein umfangreiches Gutachten an, dessen erster Entwurf Ende dieses Monats erwartet wird. An dieses Gutachten wurde u. a. die Anforderung ge- stellt, altersbeschränkende Regelungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder zu erfassen.Wir sollten diese Ergebnisse nutzen, im Sozialausschuss diskutieren und uns weiterhin vorrangig mit den konkreten Anliegen z. B. des Landeseniorenrats und des Altenpar- laments auseinandersetzen. Sie tragen seit längerer Zeit vor, dass kommunale Seni- orenbeiräte nicht in allen Orten hinreichend in den politischen Gremien mitwirken können. Ist das altersbedingte Diskriminierung oder brauchen wir nicht vielmehr eine entsprechende Veränderung der Gemeindeordnung?Ein anderes Beispiel: In § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes heißt es: „In das Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden…2. Personen, die das siebzigste Lebens- jahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden.“ Al- tersdiskriminierung oder eine angemessenen Regelung?Die SPD-Fraktion unterstützt nachdrücklich das von der Sozialministerin initiierte Pro- gramm „Älter werden in Schleswig-Holstein“. Unter der Leitung des Sozialministeriums entsteht ein Netzwerk, in dem neben Themen wie soziale Sicherungssysteme, Ge- sundheit, Familie und Solidarität ausdrücklich auch „Lebensqualität“ und „Teilhabe“ wichtige Grundpfeiler sind.Dies Netzwerk wollen wir gemeinsam mit möglichst vielen älteren Menschen festigen und vor Ort verankern. Wir treten ein für eine generationsübergreifende Politik eh- -3-renamtlichen Engagements, die die Potentiale der Seniorinnen und Senioren unter- stützt und fördert. „Wer will, soll können“, so könnte man diesen Ansatz umschreiben. Dabei müssen sicherlich noch rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere sozial- und unfallversicherungsrelevante Fragen, verbessert werden.Abschließend möchte ich noch anmerken, dass deutliche Anzeichen von Altersdiskri- minierung vor allem in der Arbeitswelt und bei der Vergabe von Krediten zu ver- zeichnen sind. Auch dieser Themen sollten wir uns in den weiteren Beratungen an- nehmen! Sie werden von älteren Menschen als real existierende Benachteiligung emp- funden und lassen sich sicherlich nicht durch einen weiteren Bericht lösen!