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28.11.08 , 15:50 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Zerlegung der Gewerbesteuer

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Erfolg für erneuerbare Energien Nr. 422.08 / 28.11.2008

Zur heute zu erwartenden Bundestagsentscheidung zur Gewerbesteuer erklärt der e- nergiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Die Zerlegung der Gewerbesteuer verhindert die Zerlegung der Windenergiewirtschaft in Schleswig-Holstein.
Wir freuen uns mit vielen WindmüllerInnen und Standortgemeinden über die heutige Entscheidung: Die Zerlegung der Gewerbesteuer zwischen Standortgemeinde für Windkraftanlagen und Sitzgemeinde der Betreibergesellschaft bleibt weiterhin möglich. Damit hat der Bundesgesetzgeber ein drohendes wesentliches Hemmnis für den Wind- energieausbau in Schleswig-Holstein beseitigt.
Die Grüne Fraktion hat schon in der September-Sitzung des Landtages einen Antrag „Faire Zerlegung der Gewerbesteuer beim Betrieb von Windenergieanlagen“ (Drs. 16/2221) eingebracht. Die Landesregierung und alle politischen Kräfte im Land haben diese Initiative aufgenommen und in Berlin Druck in die richtige Richtung gemacht.


Hintergrund: Bislang wurden die Gewerbesteuermessbeträge zwischen den Standortgemeinden von Windenergieanlagen und den Gemeinden, in denen sich der Geschäftssitz der Betrei- berfirma befindet hälftig aufgeteilt. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (4. April 2007) hätte dazu geführt, dass die Standortgemeinden von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in der Regel bei der Zerlegung der Gewerbesteuer leer ausgingen. Damit würde das In- teresse dieser Gemeinden an einer Ansiedlung bzw. Erneuerung von Windenergie- o- der Photovoltaikanlagen gen Null gehen. Was wiederum zur Folge haben könnte, dass der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzzie- le der Bundesregierung nicht in dem möglichen Maße erfolgen würde. Die Branche, die Seite 1 von 2 allein in Schleswig-Holstein 7.000 Menschen beschäftigt, hätte erhebliche Einbrüche zu erleiden. Diese drohende negative Entwicklung ist durch die Änderung des Gewerbe- steuerrechts abgewendet worden.
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