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Detlef Matthiessen zu Grundsätzen der Entwicklung des Landes
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 12 – Änderung des Gesetzes über Grundsätze zur Claudia Jacob Entwicklung des Landes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53Detlef Matthiessen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 398.08 / 13.11.2008Klimaschutz in den LandesentwicklungsplanDie Landtagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen bringt heute eine Gesetzesände- rung zum Landesentwicklungsgrundsätzegesetz ein. Geändert werden soll Paragraph 11, Absatz 1 Energieversorgung, Wasserwirtschaft und Stoffwirtschaft mit acht inhaltli- chen Festlegungen.Die Forderung nach „sparsamen Verbrauch und rationeller Verwendung von Energie“ hat eine hohe Ressourcenökonomie zum Ziel und will diese Zielsetzung auch mit den Mitteln der Raumordnung regeln. Mit einer sparsamen Verwendung von Energieroh- stoffen geht eine entsprechend geringere Emission von Schadstoffen einher, so dass sowohl die volkswirtschaftlich wünschenswerte rationelle Nutzung knapper Güter als auch Umweltziele erreicht werden.Diese Zielsetzung wird durch gesetzliche Bestimmungen zur Erhöhung des Anteils der Windkraft als Energiegewinnungsform konkretisiert.Es wird eine Verringerung des Anteils des Energieträgers Kohle an der Stromzeugung angestrebt, um den auf internationaler und nationaler Ebene gesetzten Zielen der Re- duzierung von Treibhausgasemissionen auch auf Landesebene zu entsprechen. Die Nutzung der Kohle zur Stromerzeugung trägt von allen Erzeugungsarten am stärksten zur Klimaschädigung durch Treibhausgasemission bei.Mit dem Ausschluss von Kohleverfeuerung in Kondensationskraftwerken zur aus- schließlichen Stromerzeugung und der angestrebten Stromerzeugung in Kraft-Wärme- Seite 1 von 2 Koppelung wird dem Gedanken der rationellen Verwendung von Energie und einer hohen Ressourcenökonomie Rechnung getragen. Statt einer Kühlung mit Oberflä- chenwasser oder in Kühltürmen wird durch die Nutzung der Abwärme zur Raumhei- zung, Kühlung oder Prozesswärme ein sehr viel höherer Wirkungsgrad und somit eine bessere Ausnutzung der Primärenergie erreichbar. Die Forderung nach einer effizien- ten Kraft-Wärme-Kopplung folgt ebenso dem Gebot sparsamer Flächenverwendung, da Strom und Wärme nicht getrennt erzeugt werden. Die Dimensionierung der Stro- merzeugung soll der Wärmenachfrage entsprechen und hohe Gesamtwirkungsgrade ermöglichen.Auch wenn eine kohlebefeuerte Stromerzeugungsanlage den Bestimmungen der Großfeuerungsanlagenverordnung nach dem Bundesemissionsgesetz genügt, kann ihr Betrieb in vorbelasteten Regionen zu einer Überbelastung mit Feinstäuben führen oder mit zukünftigen, bereits heute normierten Immissionsgrenzwerten, z.B. bei Stick- stoffdioxid unverträglich sein. Nach Paragraph 45 BImschG ist die Einhaltung der Im- missionswerte sicherzustellen. Daher sind zukünftig zu genehmigenden Anlagen im Raum so zuzuordnen, dass diese nicht zu einer Überschreitung der Luftschadstoff- grenzwerte beitragen.Derzeit darf der CO2-Ausstoß oder die Effizienz des beantragten Kraftwerks bei der Genehmigungsentscheidung rechtlich keine Rolle spielen. Es reicht in der Regel aus, die Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten, um einen An- spruch auf den Bau des Kraftwerks zu begründen. Es gibt keine juristische Handhabe den Bau ineffektiver und extrem klimaschädlicher Kohlekraftwerke zu verhindern. Moorburg lässt grüßen.In einem im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. erstellten Rechtsgutachten zur landesplanerischen Steuerung der Ansiedlung von Kohlekraftwerken vom 8. Oktober 2008 kommen die Rechtsanwälte Geulen und Klinger zu dem Schluss, dass die all- gemeine Kompetenz der Raumordnung einer Zielfestlegung zur landesplanerischen Steuerung der Ansiedlung von Kohlekraftwerken nicht entgegensteht.In der Leitstudie 2008 von Dr. Joachim Nitsch, einer Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom Oktober 2008, wird ausgeführt, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung nur erreicht werden können, wenn über die schon im Bau befindlichen und planfestgestellten keine weiteren Kohlekraftwerke in Deutschland gebaut werden. Schleswig-Holstein sollte al- les tun, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden. *** 2