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12.11.08 , 17:35 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zur Pflege

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 11 – Pflegegesetzbuch Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Angelika Birk: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Die „Selbstbestimmung“ im Titel des Gesetzes ist noch nicht eingelöst Nr. 394.08 / 12.11.2008
Obwohl Schleswig Holstein schon 42.000 Pflegeheimplätze hat, denen nur 36.000 nachfragende Pflegebedürftige gegenüberstehen, wird das vorliegende Gesetz allein den weiteren Aufbau einer Blase an Pflegeheimimmobilien nicht stoppen.
Erstmals werden zwar endlich andere Wohn- und Pflegeformen gesetzlich verankert, aber den falschen ökonomischen Anreizen der bisherigen Landes- und Bundesgesetze zugunsten stationärer Pflegeeinrichtungen setzt dieses Gesetz bisher noch wenig ent- gegen. Hier müssen weitere Initiativen auf Landes- und Bundesebene folgen.
Zentraler Auftrag des vorliegenden Gesetzes soll die Stärkung der Verbraucher- und Menschenrechte der Pflegebedürftigen und der Menschen mit einer betreuungsbedürf- tigen Behinderung gegenüber Dienstleitern und Kostenträgern sein.
Uns fehlen eindeutige Regelungen zur Mitsprache der Betroffenen, wenn es um das Entgelt für die Pflegeleistung geht. Hier war sogar das alte Bundesheimgesetz genauer, es wurde nur meist nicht eingehalten.
Rechte und Pflichten zur Veröffentlichung der Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten sind in dem Landesentwurf gesetzlich nicht genau geregelt, sondern in ein Landesgremium von Pflegeverbänden und Kostenträgern verlagert. Und von Heim- beiräten, die von der Behörde im Benehmen mit der Heimleitung eingesetzt werden können, versprechen wir uns keine wirklich Unabhängigkeit und Nähe zur Heimbewoh- nerschaft.
Das Gesetz eröffnet endlich einen Schritt in Richtung auf eine größere Vielfalt an Pfle- gewohnformen, aber die verschiedenen Aspekte von mehr Selbstbestimmung sind nicht konsequent durchgehalten. Insofern ist das Recht auf humane Pflege in unserer Landes- verfassung mit diesem Entwurf noch nicht angemessen aufgegriffen.
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