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05.11.08 , 16:50 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften von Abgeordneten

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 383.08 / 05.11.2008



Große Koalition verweigert Transparenz
Zur heutigen Entscheidung des Innen- und Rechtsausschusses, dass es keine Ver- pflichtung für Landtagsabgeordnete geben soll, ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten zu veröffentlichen, erklärt die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:
Es ist unfassbar, dass CDU, SPD und FDP nach einjähriger Beratung unseren Gesetz- entwurf zur Veröffentlichung der Einnahmen aus Nebentätigkeiten ohne stichhaltige Ar- gumente abgelehnt haben.
CDU, SPD und FDP weigern sich, die schon moderat gehaltene Regelung aus dem Bundestag zu übernehmen: Dort müssen alle Abgeordnete die Höhe ihrer Einkünfte aus Nebentätigkeiten anzeigen. Damit soll Transparenz hergestellt und für die Bevölkerung erkennbar werden, ob es mögliche Interessenkonflikte gibt.
In einem demokratischen Staat haben die WählerInnen einen Anspruch darauf zu erfah- ren, welche Einkünfte ihre Abgeordneten neben dem Mandat haben. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen.
Wer sich weigert, als Abgeordneter seine Einkünfte aus Nebentätigkeiten zu veröffentli- chen, schürt Misstrauen.



Seite 1 von 2 Hintergrund:
Seit 2005 müssen alle Bundestagsabgeordneten die Höhe der Einkünfte aus Nebentä- tigkeiten in drei Stufen anzeigen. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatli- che Einkünfte einer Größenordnung von 1000 bis 3500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und die Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Regelmäßige monatliche Einkünf- te werden als solche gekennzeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2007 diese Handhabung als rechtskonform und zulässig gebilligt.
Der heute abgelehnte Gesetzesentwurf der Grünen Fraktion hatte das Bundestags- Modell eins zu eins übernommen, um von Anfang an eine rechtlich geprüfte Lösung vorzulegen. Die Grünen Landtagsabgeordneten haben ihre Angaben zu Nebentätigkei- ten seit längerem auf der Webseite der Grünen Landtagsfraktion veröffentlicht.

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