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Detlef Matthiessen zum Verbandsklagerecht im Tierschutz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deTierrechte auf den Nr. 381.08 / 05.11.2008Sankt-Nimmerleins-Tag verschobenDer Umwelt und Agrarausschuss hat heute den Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verbandsklagerecht im Tierschutz zum fünften Mal vertagt. Dazu erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:„Es ist beschämend, dass sich CDU und SPD noch immer nicht zu einer gemeinsamen Position durchringen konnten. Das ist fatal für den Tierschutz, der so weiter in vielen Belangen eine stumpfe Waffe bleibt.Es ist aber auch ein Armutszeugnis für die Demokratie, dass ein unbequemer Land- tagsantrag der Opposition so oft verschoben wird, bis er sich am Ende der Legislaturpe- riode von selbst erledigt. Mit Unverständnis musste ich die Aussage des agrarpoliti- schen Sprechers der CDU-Fraktion, Claus Ehlers, zur Kenntnis nehmen, der nicht ein- mal bereit war, dem Ausschuss die Gründe für seine Ablehnung des Antrages zu erläu- tern.“Eckard Wendt vom Tierschutzbündnis Schleswig-Holstein, der heute eine Mahnwache für den Tierschutz vor dem Landeshaus organisiert hatte, ergänzt: „Es ist verwerflich, wenn die SPD den ethisch begründeten Tierschutz dem Koalitionsfrieden und damit dem Machterhalt opfert.“„Die Einlassung von Landwirtschaftsminister von Boetticher, dass im Grundgesetz Normiertes vom Gesetzgeber nicht umgesetzt werden müsse, ist empörend. Bei der Haltung ist das Grundgesetz nicht mal das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde“, so Ingrid Wendt, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhal- tung (AGfaN). Seite 1 von 2 Hintergrund: Der Tierschutz steht zwar unter dem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 20a), aber diese Zusicherung wird nicht eingelöst, wenn niemand die Interessen der Tiere vertreten kann. Das eingebrachte "Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände" ermöglicht den anerkannten Tierschutzverbänden, gegen Verstöße zu klagen und sich für die Tiere einzusetzen. Wir wollen erreichen, dass die Rechte der Tiere bei Genehmigungsverfahren und im Vollzug besser gewahrt werden. Den Tieren, die sich zur Wahrung ihrer Schutzrech- te nur sehr begrenzt artikulieren können, wird so eine Stimme gegeben, die für sie spricht. Analog zum Tierschutzverbandsklagerecht gibt es ein solches Recht bereits im Bereich des Naturschutzes. Die Erfahrung dort zeigt, dass von diesem Recht nicht exzessiv Gebrauch gemacht wird, sondern dass damit sehr verantwortungsvoll umgegangen wird.Unseren Gesetzesentwurf finden Sie hier: http://tinyurl.com/tierschutz *** 2