Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

11.09.08 , 15:49 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Nichtraucherschutz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort Claudia Jacob Landeshaus TOP 7 und 9 - Nichtraucherschutz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de


Nr. 333.08 / 11.09.2008
Große Koalition versagt beim Nichtraucherschutz: Was lange währt, wird doch nicht gut!
Der Nichtraucherschutz beschäftigt den Landtag seit nunmehr drei Jahren! 2005 haben wir Grüne den Landtagsantrag „Rauchfreier öffentlicher Raum“ in den Landtag einge- bracht. 2006 – nachdem die Föderalismuskommission die Zuständigkeit für Gaststätten- gesetz in die Verantwortung der Länder gelegt hatte - wollten wir den Nichtraucherschutz in Gaststätten über ein eigenes Landesgesetz regeln. Nach drei Jahren Diskussion ha- ben es CDU und SPD dann endlich geschafft, ein Nichtraucherschutzgesetz für Schles- wig-Holstein zu verabschieden.
Schon bei der Verabschiedung war klar: die vielen Koalitionskompromisse in Form von Ausnahmeregelungen würden in der Praxis Probleme mit sich bringen. Raucherräume durchlöchern den legitimen Schutzanspruch vor den Gefahren des Passivrauchens – auch den von ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie! Konsequenter Nichtraucherschutz sieht anders aus. Deshalb haben wir diesem Gesetz nicht zugestimmt, obwohl es ein Fortschritt für den Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein ist. Wenig ist besser als gar nichts!
Bei der Verabschiedung des Gesetzes war auch klar, dass die vielen Ausnahmetatbe- stände zu ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Dies ist nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Das höchste deutsche Gericht hat festge- stellt, dass der Gesetzgeber ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot verhängen kann. Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren durch das Passivrauchen ist ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, das eine derartige Maßnahme rechtfertigt. Ein konsequenter, ausnahmsloser Nichtraucherschutz ist mit der Verfassung vereinbar.
1/2 Vom ersten Tag des In-Kraft-Tretens an gab es Probleme mit dem schleswig- holsteinischen Gesetz. GastwirtInnen mahnten eine massive Bedrohung ihrer Existenz an und boykottierten ganz öffentlich den Vollzug. Findige Kneipiers widmeten kurz ent- schlossen ihre Räumlichkeiten zu Vereinen um. Andere taten sich zusammen: aus zwei Gaststätten wurde virtuell eine und damit konnte die eine als Nebenraum – also zum Raucherlokal – erklärt werden.
Sie alle erinnern sich an die Kneipe „Zum Brook“ in Kiel-Gaarden. Der Ministerpräsident – volksnah wie er ist – hat diese höchst persönlich besucht, um dem Inhaber zu versi- chern, dass er schon alles regeln würde. Das hat er zwar nicht getan, aber die Ord- nungsbehörden fassten dies scheinbar als Aufforderung auf, den Nichtraucherschutz lo- cker anzugehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun Handlungsbedarf aufgezeigt. Die Bundesländer müssen sich entweder für ein konsequentes Verbot oder für nachvollziehbare und ge- rechte Ausnahmeregelungen entscheiden. Meine Fraktion plädiert für einen konsequen- ten Nichtraucherschutz und bringt deshalb heute – erneut – dazu einen Gesetzentwurf ein.
Wir wollen, dass die Ausnahmeregelungen im Nichtraucherschutzgesetz gestrichen wer- den!
Nicht, weil wir die Volkserzieher der Nation sind, sondern weil nur ein konsequentes und ausnahmsloses Rauchverbot einen wirklichen Schutz vor den Gefahren des Passivrau- chens garantiert: Für die Gäste und für die ArbeitnehmerInnen. Wir fordern eine klare und einfache Regelung, die Missverständnisse, Interpretationsmöglichkeiten und Wett- bewerbsverzerrungen ausschließt.
Leider hat es die große Koalition in Berlin nicht geschafft, über das Arbeitsschutzgesetz eine bundeseinheitliche Regelung für einen konsequenten Nichtraucherschutz zu verab- schieden. Und nicht nur das. Die CDU-geführten Bundesländer haben sogar die gemein- same Gesundheitskonferenz boykotiert, auf der eine gemeinsame Lösung diskutiert wer- den sollte. Gesundheitsministerin Trauernicht, die zu dieser Konferenz eingeladen hatte, kam ohne Erfolg nach Hause.
Meine Damen und Herren von der CDU in Schleswig-Holstein, schauen Sie einmal nach Bayern, wo ihre Schwesterpartei den Nichtraucherschutz konsequent umsetzt! Hier lässt sich doch vom „Freistaat“ etwas lernen. Schließen Sie sich unserer Grünen Position an: Sie ist einfach und unmissverständlich und verfassungsgemäß!



***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen