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Karl-Martin Hentschel zur Änderung des Kommunalwahlrechts
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Kreisen in Schleswig-Holstein Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Internet: www.sh.gruene-fraktion.de von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel: Nr. 330.08 / 11.09.2008Es darf nicht zweierlei Recht geben!Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,in der Plenarsitzung im Juli hatten wir eine Änderung des Landeswahlgesetzes vorge- schlagen.Das Sitzverteilungsverfahren auf die Parteien soll nicht mehr nach dem d’Hondt- Verfahren vorgenommen werden, sondern durch das Verfahren Sainte Laguё/Schepers ersetzt werden. Des Weiteren forderten wir die Streichung der De- ckelung der Ausgleichsmandate.Da in dieser Debatte deutlich wurde, dass alle Fraktionen die Notwendigkeit der Ände- rung sehen, und dann auch gleich das Kommunalwahlrecht ändern wollten, legen wir heute einen entsprechenden Vorschlag vor.Dafür gibt es zusätzlich zwei aktuelle Gründe.Am 17. März 2008 wurde auch für Bundes- und Europawahlen das neue Berech- nungsverfahren für die Sitzverteilung, nämlich das Verfahren nach Sainte Laguё/Schepers, eingeführt.- Übrigens haben gerade sowohl der Kreis Schleswig-Flensburg, als auch die Stadt Flensburg eine Resolution an den Landtag beschlossen das Zählverfahren nach Sain- te Laguё/Schepers zu ändern. -Wenn wir also sogar im Bund – wo es bekanntlich zurzeit eine recht unbewegliche große Koalition gibt – eine Änderung zu einem gerechteren Verfahren erhalten, dann wird das doch wohl auch in unserem Lande möglich sein. Auch das Landesparlament von Baden-Württemberg verwendet jetzt das Verfahren nach Sainte Laguё/Schepers. Mit Urteil vom 03. Juli 2008 hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden: „Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit folgt für das Wahlgesetz, dass die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss. Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben.“Wenn wir diesem Spruch unseres obersten Gerichtes folgen wollen, müssen wir unser Verfahren zur Sitzverteilung auf das genauere Verfahren nach Sainte Laguё/Schepers umstellen.Denn es gibt keine Zweifel, dass dieses mathematische Verfahren dem Anspruch des Bundesverfassungsgerichtes am nächsten kommt.Meine Damen und Herren von der großen Koalition: Ich glaube, sie wären nicht gut beraten, wenn sie es darauf ankommen lassen, sich vor unserem neuen Verfassungs- gericht zu blamieren.Bezüglich der Ausgleichsmandate kann ich über das Verhalten des Ministers Hay nur den Kopf schütteln. So erklärte er am 24.07.2008: „Das Innenministerium wird nicht gegen Beschlüsse einzelner Vertretungen zur Gültigkeit der Kommunalwahl vom 25. Mai 2008 klagen, sofern darin eine höhe- re Mandatszahl festgelegt wurde, als sie nach der Rechtsauffassung des In- nenministeriums möglich ist.“Die Ankündigung des Innenministeriums ist also ein indirektes Eingeständnis, dass das Innenministerium in seiner rechtlichen Einschätzung falsch lag. Diesen Fehler hat man scheinbar eingesehen, traut sich aber nicht, ihn zu benennen und den einzig zu- lässigen Schluss daraus ziehen.Die Begründung des Ministeriums, dass das Gesetz ohnehin geändert würde, ist abst- rus, weil ein geändertes Wahlgesetz keine Auswirkung auf die vorangegangene Wahl haben kann. De facto nimmt damit der Innenminister in Kauf, dass gewählte Gemein- devertreterInnen ihre Mandate rechtswidrig nicht erhalten.Es kann aber nicht sein, dass die Frage, ob eine Gemeindevertreterin oder ein Kreis- tagsabgeordneter in den 15 strittigen Kommunen ihr oder sein Mandat erhält, von der Mehrheit der jeweiligen Vertretung abhängt. Das ist inakzeptabel.Recht und Gesetz müssen überall gleich sein. Ich hoffe, dass das bald auch in Schleswig-Holstein wieder gilt. ***