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Detlef Matthiessen zum Versenken von Felsblocken im Sylter Au?enriff
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 16 – Versenken von Felsblöcken Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel im „Sylter Außenriff“ Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 322.08 / 10.09.2008Naturschutzgebiet Sylter Außenriff muss geschützt werdenDieses Jahr, das Jahr 2008, ist das internationale Jahr der Riffe. Riffe sind außerge- wöhnliche Lebensräume und bieten unzähligen Arten Raum, sie dienen in hervorragen- der Weise der biologischen Vielfalt, über die wir in den vergangenen Monaten ja schon mehrfach in diesem Hause gesprochen haben. „Riffe – Regenwälder der Meere” heißt es in einer Broschüre des Bundesumweltministeriums. In seinem Vorwort prangert Bundes- umweltminister Sigmar Gabriel die weltweite Zerstörung der Riffe an.Riffe gedeihen vorwiegend in den Tropen, doch auch bei uns gibt es Gebiete, die diesen Namen verdienen. Das Sylter Außenriff bietet wegen seinen dort – natürlicherweise – vorkommenden Steinfeldern einen Lebensraum für Organismen wie Weichkorallen, die auf einen harten Untergrund angewiesen sind.Das Sylter Außenriff gehört zu den Gebieten, die – mit jahrelanger Verspätung – als Na- tura 2000 Gebiet gemeldet wurden. Leider bisher ohne praktische Konsequenz. Es darf dort weiter gefischt und Sand abgebaut werden. Die Folgen für den Lebensraum sind dramatisch. Der Sand wird bis zu zwei Metern Tiefe abgesaugt. Dabei werden alle Le- bewesen getötet, die sich in diesem Bereich befinden. Dazu gehören auch am Boden le- benden Fische. Somit wird die Nahrungsgrundlage ausgedünnt für Fische, für Säuger – dazu zählt der bedrohte Schweinswal – und für etliche Vogelarten.Zusätzlich entsteht beim Abbau von Kies eine so genannte Trübungsfahne. Das sind Feinmaterialien, die aus dem Kies herausgespült werden und wieder ins Wasser gelan- gen. Diese legen sich auf Fischlaich oder Lebewesen und nehmen ihnen den Sauerstoff. Durch das trübe Wasser wird außerdem die Nahrungssuche erschwert.1/2 All dies sind massive Eingriffe, die dem Schutzzweck des Gebietes diametral entgegen wirken und daher nicht toleriert werden dürfen! Diese fortgesetzten Eingriffe sind der ei- gentliche Skandal. Dass es bisher nicht gelungen ist, die Schutzgebiete wirksam zu schützen. Es ist ein Skandal, dass der Schutzstatus wegen der unklaren Zuständigkeiten nur auf dem Papier besteht. Greenpeace will hier ein Zeichen setzen und auf diesen Missstand aufmerksam machen. Dafür habe ich viel Sympathie. Offenbar hat Green- peace hier eine Rechtslücke entdeckt, einen rechtsfreien Raum sozusagen, den die Umweltorganisation für die Aktion nutzt.Mit Ärger auf der einen Seite und einer gewissen Amüsiertheit beobachten wir, wie die unklaren Zuständigkeiten nur allzu offenbar werden. Niemand weiß, wer wofür zuständig ist – die Bergbaubehörde? Der Bundesumweltminister? Der Innenminister? Der Ver- kehrsminister? Die Küstenwache? Oder doch die Landeswirtschaftsminister?Der Grund für diese ungewöhnliche Aktion von Greenpeace ist in einer langen Vorge- schichte und dem, aus naturschutzfachlicher Sicht, vollkommenen Versagen der zustän- digen Behörde in Niedersachsen zu suchen. Schon Ende 2007 hat die Grüne Bundes- tagsfraktion eine Kleine Anfrage zum Abbau von Sand und Kies in dem Natur- schutzgebiet gestellt. In der Antwort der Bundesregierung wird klar, dass hier qualifizierte Einwände gegen einen massiven Eingriff in ein FFH-Gebiet ignoriert, das Verschlechte- rungsverbot der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) in den ausgewiesenen Schutzge- bieten nicht beachtet und somit gegen europäisches Umweltrecht verstoßen wird. Zwar wurden dem Unternehmen, welches Sand und Kies im Sylter Außenriff fördert, einige wenige Auflagen gemacht. Aus der Antwort der Bundesregierung geht jedoch hervor, dass diese nicht eingehalten werden. So wurde auch in Abbauausschlussgebieten, die ökologisch besonders sensibel sind, gefördert. Bisher sind trotz dieses groben Verstoßes keinerlei Maßnahmen bekannt, die die zuständige Behörde, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen eingeleitet hat, damit solche Verstöße in Zukunft unterbleiben, geschweige denn eine entsprechende Sanktionierung für das Un- ternehmen.Meine Damen und Herren, das Versagen der Behörden ist der Skandal, nicht dass dar- auf mit dem Versenken der Steine aufmerksam gemacht wurde. Wir brauchen endlich einen wirksamen Schutz für die ausgewiesenen Schutzgebiete. Wir fordern die Landes- regierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. ***