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Lars Harms zu TOP 10 - Korrekte Ausschreibung des UKSH-Vorstandes für Krankenpflege
PresseinformationKiel, den 19.06.2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 10 Korrekte Ausschreibung des UK S-H Vorstandes für Krankenpflege Drs. 16/2102Der SSW hat sich immer wieder eindeutig für die Besetzung der Vorstandsposition fürKrankenpflege und Patientenservice – wie sie auch im Gesetz aus gutem Grund vorgeschriebenist – ausgesprochen. Umso erstaunter waren wir dann, als wir uns die Stellenausschreibunggenauer angesehen haben und dabei feststellten, dass die Position unterhalb derVorstandsebene angesiedelt sein soll.Dieses lässt aus unserer Sicht nur zwei Rückschlüsse zu:1. Entweder handelt es sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen § 88 des Hochschulgesetzes,in dem die Position des Vorstandes für Krankenpflege und Patientenservice festgeschrieben istoder2. es ist beabsichtigt, Doppelstrukturen einzuziehen, indem diese Position einmal aufVorstandsebene und einmal darunter – also doppelt - besetzt wird. 2Das eine wie das andere ist nicht akzeptabel und wirft viele Fragen auf. Man hat den Eindruck,dass weder Herr Austermann noch der Aufsichtsratsvorsitzende großes Interesse an derBesetzung der Vorstandsposition für Krankenpflege und Patientenservice haben. Dadurch wirdes aber nicht richtiger und das Hochschulgesetz ist da eindeutig.Eine Doppelbesetzung kann ja wohl auch keine ernst gemeinte Strategie sein. Das ist aus unsererSicht weder wirtschaftlich noch qualitativ und organisatorisch begründbar.Also mal wieder nur blinder Aktionismus in Sachen UK S-H oder scharfes Kalkül? Soll heißen,werden hier Grenzen und Widerstände bezogen auf eine Änderung des Hochschulgesetzesausgelotet?Aus Sicht des SSW wäre es jedenfalls ein fataler Fehler, die Pflege nicht im Vorstand aufAugenhöhe mit dem Kaufmann bzw. der Kauffrau und der ärztlichen Leitung anzusiedeln.Mittlerweile sollte es allen Verantwortlichen und Entscheidern klar sein, dass die Bedeutung derPflege in Zukunft noch weiter steigen wird. Sie ist schon jetzt die Berufsgruppe im Krankenhaus,die maßgeblich für die Steuerung und Optimierung und damit für die Wirtschaftlichkeit undQualität der Prozesse verantwortlich ist.Aufgrund der demographischen Entwicklung wird es in Krankenhäusern immer mehr älterePatienten mit einer höheren Pflegebedürftigkeit geben. Pflegerische und ärztliche Versorgungmüssen auf Augenhöhe stattfinden, da beide Seiten über Spezialisierungen undwissenschaftlichen Erkenntnisse verfügen, die nur im Ganzen eine sinnvolle und qualitativhochwertige Versorgung sicherstellen.Verstärkt wird dieses durch die Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Gesundheitsfachberufe.In anderen Ländern wie z.B. der Schweiz ist das übrigens schon der Normalfall und Pflegekräfte,die längere Zeit dort gearbeitet haben, sind regelrecht schockiert über das immer noch inDeutschland vorherrschende hierarchische System in den Krankenhäusern. 3Wir meinen, das UK S-H war auf einem guten Weg, als die klinischen Zentrumsleitungengleichberechtigt mit ärztlicher, pflegerischer und kaufmännischer Leitung besetzt waren, beigleichzeitiger Besetzung der Vorstandsposition für Krankenpflege und Patientenservice. DieZerschlagung dieser Strukturen hat zu großer Verunsicherung geführt und ist einerückwärtsgewandte Unternehmenspolitik.Für den viel gelobten Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein ist es eindeutig ein Rückschritt,wenn die Uniklinik des Landes hier mit schlechtem Beispiel vorangeschickt wird.Eines kann man sicher nach fast drei Jahren Austermann / de Jager feststellen: Das UK S-H istmittlerweile zumindest in der Krankenhauslandschaft bundesweit bekannt – und zwar alsNegativbeispiel par excellence.