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Lars Harms zu TOP 24 - Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden
PresseinformationKiel, den 18.06.2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 24 Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden Drs. 16/1943Die Wellen schlugen hoch, als vor gut einem halben Jahr in den Medien veröffentlicht wurde,dass es Hinweise gibt, dass Privatpatienten in Deutschland besonders bei der Vergabe vonHerzen, Nieren und Lungen bevorzugt werden. - In den Focus geriet hierbei auch das UK S-H, alszuständiges Transplantationszentrum in Schleswig-Holstein. - Zugrunde lag eine Auswertungder Tätigkeitsberichte der Deutschen Stiftung Organtransplantation durch denBundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg. Demnach bekommen Privatversicherte 60 Prozentmehr Nieren-, 101 Prozent mehr Lungen- und 127 Prozent mehr Herztransplantationen als ihnenzahlenmäßig zustehen würde.Derartige Aussagen schüren natürlich das Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung. Dies istschwer auszuräumen. Denn wir wissen, dass das heutige Gesundheitssystem, das auf demgesetzlichen und privaten Versichertensystem basiert, in den Praxen und Krankenhäusern seineSpuren hinterlässt. Ich will hier keine Neiddebatte führen, sondern deutlich darauf hinweisen,dass es darum geht, dass wir eine Zweiteilung des Gesundheitswesens haben. Eine 2Privatversicherung bezahlt dem Arzt oder dem Krankenhaus für die gleiche Leistung mehr alseine gesetzliche Kasse. Da ist es kaum eine Überraschung, dass die durchschnittlich weitgesünderen Privatpatienten an teuren Verfahren überdurchschnittlich partizipieren. DiesePrivilegierung wird anhalten, solange die Gesundheitspolitik unterschiedliche Honorarhöhen fürein und dieselbe Leistung toleriert, und sogar, das hat man beim Pflegekompromiss der BerlinerRegierung erst vor wenigen Monaten gesehen, weiterhin massiv stützt. UnterschiedlicheHonorarhöhen müssen weg! Sie sind der Kern des Übels. Dies haben wir bereits in einer derletzten Debatten gefordert.Bei einem so sensiblen Thema wie Organspende und Transplantation, wo es häufig um Lebenund Tod geht und darum, dass schwerwiegende ärztliche Entscheidungen darüber gefälltwerden, wer zuerst operiert wird, stößt es natürlich bitter auf, dass hier der Verdacht geäußertwird, dass bestimmte Patientengruppen bevorzugt werden. Dies kann nicht die Intentionunseres Versichertensystems sein. Und es ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die gutenGlaubens ein Organ gespendet haben, um Leben zu retten und nicht, damit der meistbietendedas Organ bekommt.Nun liegt uns der Bericht der Landesregierung vor, der durchaus Licht ins Dunkel bringt.Vordringlich bleibt festzustellen, dass das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass dieöffentlichen Vorwürfe der Überrepräsentation von Privatpatienten, bezogen auf Schleswig-Holstein, widerlegt wurden. Der Anteil der „privat Versicherten“ bei denTransplantationspatienten ist demnach niedriger, als der bundesweite oder Schleswig-Holsteinweite Anteil an Privatversicherten. Damit weicht das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Raspedeutlich von den vorgelegten Zahlen des DSO-Tätigkeitsberichts ab – und das ist beruhigend.Was übrig bleibt, ist der Nachgeschmack, der entstanden ist. Derartige Vorwürfe wiedereinzuholen, fällt immer sehr schwer. Das ist mehr als bedauerlich, denn der Ruf hat vorersterheblich gelitten. 3Damit es nicht wieder zu derartig erschreckenden Meldungen kommt, müssen alle Beteiligtenein Interesse daran haben, dass künftig die Zahlen, die veröffentlicht werden, aufeinanderabgestimmt und bereinigt sind. Und die Tatsachen, die der Bericht jetzt deutlich macht, müssenöffentlich kommuniziert werden, wozu ja auch die heutige Debatte beiträgt.