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18.06.08 , 14:52 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 24 - Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden

Presseinformation
Kiel, den 18.06.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms

TOP 24 Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden Drs. 16/1943

Die Wellen schlugen hoch, als vor gut einem halben Jahr in den Medien veröffentlicht wurde,
dass es Hinweise gibt, dass Privatpatienten in Deutschland besonders bei der Vergabe von
Herzen, Nieren und Lungen bevorzugt werden. - In den Focus geriet hierbei auch das UK S-H, als
zuständiges Transplantationszentrum in Schleswig-Holstein. - Zugrunde lag eine Auswertung
der Tätigkeitsberichte der Deutschen Stiftung Organtransplantation durch den
Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg. Demnach bekommen Privatversicherte 60 Prozent
mehr Nieren-, 101 Prozent mehr Lungen- und 127 Prozent mehr Herztransplantationen als ihnen
zahlenmäßig zustehen würde.


Derartige Aussagen schüren natürlich das Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung. Dies ist
schwer auszuräumen. Denn wir wissen, dass das heutige Gesundheitssystem, das auf dem
gesetzlichen und privaten Versichertensystem basiert, in den Praxen und Krankenhäusern seine
Spuren hinterlässt. Ich will hier keine Neiddebatte führen, sondern deutlich darauf hinweisen,
dass es darum geht, dass wir eine Zweiteilung des Gesundheitswesens haben. Eine 2
Privatversicherung bezahlt dem Arzt oder dem Krankenhaus für die gleiche Leistung mehr als
eine gesetzliche Kasse. Da ist es kaum eine Überraschung, dass die durchschnittlich weit
gesünderen Privatpatienten an teuren Verfahren überdurchschnittlich partizipieren. Diese
Privilegierung wird anhalten, solange die Gesundheitspolitik unterschiedliche Honorarhöhen für
ein und dieselbe Leistung toleriert, und sogar, das hat man beim Pflegekompromiss der Berliner
Regierung erst vor wenigen Monaten gesehen, weiterhin massiv stützt. Unterschiedliche
Honorarhöhen müssen weg! Sie sind der Kern des Übels. Dies haben wir bereits in einer der
letzten Debatten gefordert.


Bei einem so sensiblen Thema wie Organspende und Transplantation, wo es häufig um Leben
und Tod geht und darum, dass schwerwiegende ärztliche Entscheidungen darüber gefällt
werden, wer zuerst operiert wird, stößt es natürlich bitter auf, dass hier der Verdacht geäußert
wird, dass bestimmte Patientengruppen bevorzugt werden. Dies kann nicht die Intention
unseres Versichertensystems sein. Und es ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die guten
Glaubens ein Organ gespendet haben, um Leben zu retten und nicht, damit der meistbietende
das Organ bekommt.


Nun liegt uns der Bericht der Landesregierung vor, der durchaus Licht ins Dunkel bringt.
Vordringlich bleibt festzustellen, dass das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die
öffentlichen Vorwürfe der Überrepräsentation von Privatpatienten, bezogen auf Schleswig-
Holstein, widerlegt wurden. Der Anteil der „privat Versicherten“ bei den
Transplantationspatienten ist demnach niedriger, als der bundesweite oder Schleswig-Holstein
weite Anteil an Privatversicherten. Damit weicht das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Raspe
deutlich von den vorgelegten Zahlen des DSO-Tätigkeitsberichts ab – und das ist beruhigend.
Was übrig bleibt, ist der Nachgeschmack, der entstanden ist. Derartige Vorwürfe wieder
einzuholen, fällt immer sehr schwer. Das ist mehr als bedauerlich, denn der Ruf hat vorerst
erheblich gelitten. 3
Damit es nicht wieder zu derartig erschreckenden Meldungen kommt, müssen alle Beteiligten
ein Interesse daran haben, dass künftig die Zahlen, die veröffentlicht werden, aufeinander
abgestimmt und bereinigt sind. Und die Tatsachen, die der Bericht jetzt deutlich macht, müssen
öffentlich kommuniziert werden, wozu ja auch die heutige Debatte beiträgt.

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