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Karsten Jasper zu TOP 25: Die Förderrichtlinien für touristische Infrastrukturprojekte überarbeiten
TourismuspolitikNr. 206/08 vom 29. Mai 2008Karsten Jasper zu TOP 25: Die Förderrichtlinien für touristische Infrastrukturprojekte überarbeitenSperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene WortCDU und SPD haben einen ähnlichen Antrag wie der der Grünen eingebracht. Wir wollen uns umfänglich mit der Förderpolitik in der Tourismuswirtschaft auseinandersetzen und dieses nicht ausschließlich auf die Bäder-Forderung fokussiert. Dazu haben wir die Landesregierung gebeten, in der 36. Tagung umfassend schriftlich zu diesem Thema zu berichten. Der heutige, mündliche Bericht der Landesregierung, angefordert von den Grünen, befasst sich nur mit einer kleinen Facette der Förderpolitik der Landesregierung. Sicherlich hätte dieses Thema auch umfassend unserem schriftlichen Bericht abgehandelt werden können. Ich kann aber das Interesse der Grünen durchaus verstehen, aufgrund der aktuellen Diskussion um die Schwimmbäder in Flensburg und Glücksburg, dieses heute diskutieren zu wollen.Ich glaube der mündliche Bericht von Minister Austermann hat die gestellten Fragen in ausreichender Form beantwortet. Die Entscheidung über die Bewilligung einzelner Förderbescheide für bestimmte Maßnahmen geschah und geschieht auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen. Welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen, hat Minister Austermann ausführlich Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 dargestellt.Ferner stimme ich mit Minister Austermann überein, dass nicht jeder Ort ein eigenes Bad vorhalten muss. Vor einer Entscheidung sollten sich die Verantwortlichen vor Ort darüber klar werden, ob der Bedarf für ein weiteres Bad in der Region vorhanden ist und ob die Gemeinde oder Stadt in der Lage ist, die Folgekosten zu tragen. Gerade auf die Folgekosten muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden.Darüber hinaus muss das Projekt so wirtschaftlich sein, dass regelmäßig Reattraktivierungsmittel erwirtschaftet werden können. Die Wirtschaftlichkeit eines Projektes muss das entscheidende Prüfkriterium für eine Landesförderung sein. Eine Landesförderung darf allerdings nicht dazu führen, dass bestehende andere Einrichtungen kannibalisiert werden. Dabei ist es völlig egal, ob eine bestehende Einrichtung ebenfalls einen Landeszuschuss erhalten hat.Bereits heute zeigt sich, dass viele touristische Infrastruktureinrichtungen nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Gäste entsprechen. Viele Kurmittelhäuser, die einst mit öffentlichen Geldern gefördert wurden, werden heute nicht mehr nachgefragt. Ferienorte stehen bereits heute vor der schwierigen Entscheidung, wie mit den veralteten Einrichtungen umzugehen ist. Hier brauchen die Gemeinden Unterstützung von der Landesregierung. Mit dem Leitprojekt „Optimierung der touristischen Infrastruktur“ wird versucht den Gemeinden ein Konzept aufzuzeigen, wie mit der Infrastruktur künftig umgegangen werden muss. Dazu dient auch die geplante Veranstaltung des Wirtschaftsministeriums am 11. Juni. Eine solche Veranstaltung halte ich für sehr wichtig, und bedanke mich bei dem Wirtschaftsministerium für die Organisation. Verknüpfen möchte ich dieses mit der Bitte, dass es nicht bei einer Veranstaltung bleibt, sondern ein Prozess in Gange gesetzt wird, der die verantwortlichen Akteure vor Ort nachhaltig für dieses Thema sensibilisiert.In diesem Zusammenhang halte ich es für notwendig, die Richtlinien zur Förderung von touristischen Infrastrukturprojekten zu überarbeiten. Ich glaube es ist daher genau richtig, dass wir in der 36. Tagung erneut über das Thema ausführlich diskutieren werden, wenn unser Bericht vorliegt. Seite 2/2