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Angelika Birk zu Sozialbestattungen
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 61 – Sozialbestattungen Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Angelika Birk: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 162.08 / 25.4.2008Menschenwürde über den Tod hinaus - Bericht der Landesregierung bringt uns keinen Schritt weiterMenschenwürde über den Tod hinaus, darum geht es beim Thema Sozialbestattung. Das war auch der Titel des Grünen Antrages, der dieses Thema in den Landtag gebracht hat.Die große Koalition sah sich im November vergangenen Jahres nicht in der Lage, über unsere Vorschläge zu entscheiden. Wie so oft wurde die Lösung in einem Bericht der Landesregierung gesehen.Dieser liegt jetzt vor, aber er bringt uns keinen Schritt weiter. Die Problempunkte haben sich nicht verändert. Wir stehen wieder am Anfang.Die Kreise sahen sich nicht in der Lage, Daten zu liefern. Das statistische Landesamt weist lediglich die Gesamtausgaben für Sozialbestattungen aus. Außerdem werden Be- stattungskosten durch den Sozialhilfeträger nur als Fehlbedarfsfinanzierung gezahlt. Durchschnittsausgaben? Fehlanzeige!Sozialhilfe ist grundsätzlich nachrangig, auch bei Bestattungskosten. Die Ermittlung vor- rangiger Kostenträger – Erbschaft, Vermögen, Hinterbliebene - ist langwierig und zeit- aufwendig. Die einzig sinnvolle Lösung: der örtliche Kostenträger muss in Vorleistung tre- ten.1/2 Die Kosten für eine Sozialbestattung werden durch die Landesregierung mit 3.000 Euro angegeben. Die kreisfreien Städte, die im Gegensatz zu den Landkreisen sehr wohl An- gaben machen konnten, melden Einigkeit in der Frage, was zu eine angemessenen So- zialbestattung gehört.Sie versichern, religiöse und weltanschauliche Wünsche zu berücksichtigen. Ein eindeu- tiger Trend hin zu einer Zunahme von Sozialbestattungen kann nicht bestätigt werden. Schön – aber es fehlen die Rückmeldungen aus den elf Landkreisen.Die zentrale Frage des Schonvermögens ist Bundesrecht. Auch das wussten wir bereits im letzten Jahr. Die Landesregierung hat 2005 eine Bundesratsinitiative zur einheitlichen Freistellung von Bestattungsvorsorge unterstützt. Prima, aber das ist drei Jahre her. Sie hat jetzt die Berichterstatterin des Bundestags angeschrieben. Auch schön, aber es ist schon verwunderlich, dass es hierzu unseren Antrag und diesen Bericht gebraucht hat.Ich schließe den Kreis: Wir stehen heute wieder da, wo wir schon im November waren. Ich freue mich dennoch, dass jetzt alle Fraktionen tatsächlich Handlungsbereitschaft sig- nalisiert haben. ***