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Karl-Martin Hentschel zum Tariftreuegesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort Claudia Jacob Landeshaus TOP 28 – Schleswig-Holsteins Tariftreue Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel EU-konform gestalten Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Dazu sagt der Vorsitzende Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 150.08 / 23.04.2008Dumpinglöhne schaden dem WirtschaftsstandortWenn wir Aufträge des Landes oder der Kommunen ausschreiben wollen oder ja oft so- gar müssen, und keine Tariftreue vorschreiben, dann kann ein einziger Billiganbieter das gesamte Tarifsystem aushebeln. Denn nach Abschluss des Vertrages ist es für die Ge- werkschaften unmöglich, um bessere Tarife zu kämpfen, da der Arbeitgeber ja gegen- über Dritten vertraglich gebunden ist.Das war der Grund, warum der Landtag noch in der rot-grünen Regierungszeit ein Tarif- treuegesetz beschlossen hatte, das für die Branchen Bauwirtschaft, Entsorgungswirt- schaft und schienengebundener ÖPNV gilt. Im letzten Jahr ist das Tariftreuegesetz auf den Bus-ÖPNV ausgeweitet worden. Das hatte diesmal auch die CDU mitgetragen.Wir Grünen stehen auch nach dem Urteil des EuGH weiterhin zu der Notwendigkeit einer solchen Regelung. Denn erst dadurch wird gewährleistet, dass bei Ausschreibungen Un- ternehmen, die Mitglied in Unternehmensverbänden sind, die Tarifverträge abgeschlos- sen haben, sich um Aufträge bewerben können.Wettbewerb bedarf nun mal klarer Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. Allerdings muss es dann auch eine entsprechende Kontrolle der Unternehmen und ihrer Subunter- nehmer geben, wenn diese einen öffentlichen Auftrag erhalten.Ohne Kontrollen hat das Tariftreugesetz einen hohen Symbolwert gegen Dumpinglöhne, ist aber ansonsten ein stumpfes Schwert. Auf eine kleine Anfrage der FDP hin hatte die Landesregierung erklärt, dass ihr keine Verstöße gegen das Tariftreuegesetz bekannt seien. Das glaube wer will.1/2 Nach der neuen EuGH-Rechtsprechung vom 3. April 2008 zu Teilen des Niedersächsi- schen Vergabegesetzes muss auch unser Vergabegesetz überprüft werden. Häufig be- steht für ausländische Firmen ein Wettbewerbsvorteil darin, dass sie geringere Lohnkos- ten haben. Das EuGH ist nun der Auffassung, wenn sie diesen Wettbewerbsvorteil nicht nutzen dürfen, werden sie vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine Tariftreueverpflichtung stellt daher eine Beeinträchtigung dieser Firmen dar.Das Gericht ist also der Auffassung, dass Tariftreue keine faktische Gleichstellung mit deutschen ArbeitnehmerInnen bewirkt. Das ist eine Argumentation, auf die man erst mal kommen muss. Das hat das EuGH aber so gemacht beim seinem Urteil zum niedersäch- sischen Vergabegesetz.Es ist deshalb klar, dass die Landesregierung im Lichte des EuGH-Urteils unser Tarif- treuegesetz überprüfen muss, wie es der FDP-Antrag fordert und ggf. eine notwendige Modifizierung erarbeitet.Aber es ist für mich auch offensichtlich, dass wir auch in Zukunft weiterhin eine Regelung brauchen. Das hat ja auch die Bundesregierung deutlich gemacht mit dem Arbeitneh- merentsendegesetz. Es muss nun einmal klar sein, dass für Firmen, die in Deutschland tätig sind, auch deutsches Recht gilt.Deswegen ist es wenig hilfreich, wenn die CDU sich nun vom Acker macht und sagt, wir haben ja immer schon rechtliche Bedenken gegen ein Tariftreuegesetz gehabt. Der Ab- geordnet Callsen sagte zusätzlich noch: „planwirtschaftliche Eingriffe in den Wettbewerb sind nicht nur volkswirtschaftlich problematisch, sondern auch rechtlich bedenklich.“Lieber Herr Callsen, ich sage Ihnen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen von guter Arbeit, die sie leisten, auch leben können. Tarife und Gewerkschaften sind aus gu- tem Grunde durch unsere Verfassung geschützt und dürfen nicht ausgehebelt werden, am wenigsten vom Staat selbst. Wenn dieser einfache Grundsatz in unserer Arbeitswelt nicht mehr gilt, dann bekommen wir gewaltige Verwerfungen.Ich hoffe deshalb, dass die Regierung die aufgeworfenen Fragen schnell klärt und wir dann, wenn nötig, zu einer neuen EU-Recht-konformen Regelung kommen. ***