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Monika Heinold zum Kinderschutz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 12 – Kinderschutzgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die kinderpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 143.08 / 23.4.2008Besser spät als nie – Kinderschutz erhält notwendige MittelKinder haben das Recht auf ein gesundes und beschütztes Aufwachsen. Dieses Recht besteht gegenüber ihren Eltern, aber auch gegenüber dem Staat. Kinderschutz geht uns alle an!CDU und SPD haben ganze zwei Jahre gebraucht, um auf diese Erkenntnis mit parla- mentarischem Handeln zu reagieren! Statt entschlossen vorzugehen, hat die große Koa- lition unseren Gesetzentwurf zwei Jahre geschleppt. Am Ende der langen Beratungszeit wurde dann doch noch das Kinderschutzgesetz geboren. Dabei hat die große Koalition aber schlicht ignoriert, dass hehre Ziele auch mit Finanzmitteln untermauert werden müssen.Ein Ziel des Kinderschutzgesetzes ist es, Eltern zu aktivieren, damit sie für ihre Kinder das Recht auf Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Es geht nicht um Strafe, sondern darum, dass Verwahrlosung und häusliche Gewalt so früh wie möglich erkannt werden. Es geht darum, dass den Familien Hilfe angeboten wird und dass ge- meinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Deshalb haben wir im November auch gefordert, dass die sich aus dem Gesetz ergebenden, notwendigen Mehrausgaben für den Kinderschutz verbindlich bereitgestellt werden.Nun, wenige Tage nach in Kraft treten des Gesetzes, schwenkt die große Koalition um und folgt unserer damaligen Argumentation. Die Jugendämter haben durch das Kinder- schutzgesetz eine ganze Menge an Mehrarbeit erhalten: Präventive Beratung, Informati- onen für die Eltern, Vernetzung, Kooperation und Vereinbarungen für ein abgestimmtes Krisenmanagement sind nur einige der Aufgaben. Es braucht Zeit und Personal um die Philosophie des Kinderschutzgesetzes vor Ort umzusetzen. Die Kommunen – aber auch die Fachverbände – haben dieses schon in der Anhörung deutlich gemacht.1/2 Es ist unerklärlich, warum sich CDU und SPD dieser notwendigen Mittelzuweisung in der Vergangenheit verweigert haben. Umso erfreulicher ist es, dass mit dem heute vorgeleg- ten Gesetzentwurf doch noch nachgesteuert und zirka eine Million Euro zu Gunsten des Kinderschutzes umgeschichtet werden sollen. Aus dem Gesetzentwurf ist allerdings nicht erkennbar, warum die umgeschichteten Mittel an anderer Stelle nicht mehr gebraucht werden.Meine Fraktion will genau wissen, was diese Gegenfinanzierung für Auswirkungen haben wird. Schließlich handelt es sich um Haushaltstitel, welche auch präventive Maßnahmen betreffen - im Gesundheitsbereich wie in der Jugendhilfe. Es ist schon eigenartig, dass die große Koalition im ausführlichen Gesetzgebungsverfahren eine konkrete Debatte um Finanzen weit von sich gewiesen hat. Heute aber – nur wenige Tage nach in Kraft treten des Gesetzes – legt sie einen großen Haushaltsantrag auf den Tisch und will diesen e- ben mal so innerhalb von drei Tagen in erster und zweiter Lesung durchpeitschen!Wir erwarten von den Fraktionen der CDU und der SPD, welche diesen Antrag ja – mit Sicherheit ohne die Hilfe der Regierung - eingebracht haben, dass sie uns im Ausschuss genau aufschlüsseln, was aus den zur Deckung vorgesehenen Haushaltstiteln ursprüng- lich finanziert werden sollte. Wir wollen genau wissen, welche Maßnahmen zukünftig aus diesen Titeln nicht mehr finanziert werden können und warum die vorgeschlagene Kür- zung im vorgesehenen Umfang vertretbar erscheint.Auch wenn ich es als Finanzpolitikerin ausdrücklich begrüße, dass Finanzierungsvor- schläge gemacht werden, so wird meine Fraktion heute keinen Blanko-Scheck ausstel- len. Wir werden unsere Zustimmung zum vorliegenden Gesetz davon abhängig machen, ob die Gegenfinanzierung sozial verantwortlich ist.Das Kinderschutzgesetzt darf keine neuen Verlierer an anderer Stelle im Sozialbereich schaffen, nur weil der Ressortegoismus mal wieder gesiegt hat. Nach dem Motto: Wenn die Sozialministerin etwas will, soll sie es doch selbst bezahlen!Meine Damen und Herren, Kinderschutz ist eine Verantwortung, der wir uns alle stellen müssen! Das neue Kinderschutzgesetz ist dazu ein guter Baustein. Wenn die Ziele des Gesetzes nun auch noch mit entsprechenden Finanzen untermauert werden, dann ist das ein richtiger Schritt!Lieber spät als nie! Das galt für die Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes und das gilt für die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel! ***