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Kinder- und Jugendschutz kommt in die Landesverfassung
77/2007 Kiel, 5. Juli 2007Kinder- und Jugendschutz kommt in die LandesverfassungKiel (SHL) – Der Innen- und Rechtsausschuss hat die Aufnahme des Kinder- und Jugendschutzes in die Landesverfassung auf den Weg gebracht.Einstimmig empfahlen die Mitglieder des Ausschusses dem Landtag auf der Grund- lage des Antrags der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drucksache 16/1291, einen neuen Artikel 6a „Schutz von Kindern und Jugend- lichen“ mit folgendem Wortlaut in die Landesverfassung aufzunehmen: Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öf- fentlichen Verwaltung.Der Vorsitzende Werner Kalinka (CDU): „Immer wieder machen dramatische Fälle auf die besondere Schutzbedürf- tigkeit von Kindern und Jugendlichen aufmerksam. Kinder und Jugendliche bedürfen grundsätzlich eines besonderen Schutzes der Gesellschaft und ha- ben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung. Deshalb ist es konsequent, diesen Schutz jetzt auch als Staatszielbestimmung in unsere Landesverfas- sung aufzunehmen.“Zur Verwirklichung des neuen Staatsziels bedarf es gesetzlicher Umsetzung. Die Fraktionen von CDU und SPD haben für die kommende Landtagssitzung einen Gesetzentwurf eingebracht (Drucksache 16/1439).