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10.05.07
10:58 Uhr
CDU

Frauke Tengler zu TOP 11: Nicht bevormunden, aber wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens schützen

Gesundheitspolitik
Nr. 178/07 vom 10. Mai 2007
Frauke Tengler zu TOP 11: Nicht bevormunden, aber wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens schützen
Es gilt das gesprochene Wort!
Am 23.01.2002 brachte die CDU-Fraktion den Antrag ein, alle Schulen zu rauch- und alkoholfreien Zonen zu erklären, vor dem Hintergrund der erschreckenden Erkenntnisse aus der Kleinen Anfrage: Drucksache 15/1350. Das Durchschnittsalter beim Griff zur ersten Zigarette lag 2001 bei 11,3 Jahren, Es war in zwei Jahren um 1,4 Jahre gesunken.
Die aktuellen Zahlen der LSSH will ich Ihnen nicht vorenthalten.
2005 lag das Einstiegsalter beim Rauchen bei 13,2 Jahren, auch der Raucheranteil der 12-15järigen ist von 16 auf 12 % von 2004 auf 2005 gesunken. LSSH sieht das im Trend als Auswirkung der rauchfreien Schulen.
In der dem Antrag folgenden Debatte erklärte der geschätzte Kollege Dr. Garg: „Frau Kollegin Tengler, deswegen ist es mir ein ganz besonderes Bedürfnis, hier klipp und klar zu sagen: In dieser Frage passt überhaupt kein Blatt Papier zwischen uns beide.“
Lieber Herr Kollege, wie konnte plötzlich das viele Papier beim Nichtraucherschutz zwischen uns geraten?
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Die Gefahren des Passivrauchens werden seit Jahren diskutiert und seit Jahren unterschätzt.
Die Gefährdung ist in dem Gutachten des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg vom 9.12.2005 zusammengefasst.
Während etwa 110 – 140 Tausend Todesfälle Pro Jahr in Deutschland ursächlich auf Folgen des Tabakrauchens zurückgeführt werden, sind dem Gutachten nach immerhin 3.300 vorzeitige Todesfälle pro Jahr dem Passivrauchen zuzuschreiben.
Tabakrauch verursacht nach dem aktuellen Erkenntnisstand die höchste Schadstoffbelastung der Innenluft.
Trotz dieser wissenschaftlich untermauerten Einschätzung, werden in Deutschland passiv dem Tabakrauch und dessen Schadstoffen ausgesetzt:
- über 170.000 Neugeborene jährlich schon im Mutterleib, - über 8 Millionen Kinder und Jungendliche unter 18 Jahren zu Hause, - mehr als 35 Millionen erwachsene Nichtrauchende in der Wohnung, in der Freizeit (am stärksten in der außerhäuslichen Freizeit, wie beim Aufenthalt in z. B. Cafés, Restaurants, öffentlichen Einrichtungen, bei Bekannten), - noch immer 8,5 Millionen Beschäftigte am Arbeitsplatz.
Einfluss nehmen kann der Staat nur in Einrichtungen des öffentlichen Lebens. Diesen Fakten haben inzwischen über 90 Länder mit unterschiedlichen Nichtraucherschutzgesetzen Rechnung getragen! Dieses wollte auch die Bundesregierung, allerdings scheiterte eine bundeseinheitliche Regelung im September 06.
Da laut GG Artikel 74, 19 das Gaststättenrecht bei den Ländern liegt, hat die Landesregierung im März 2007 im Kabinett ein Landesnichtrauchergesetz beraten. Dieser Gesetzentwurf ist jetzt in der Anhörung der zu beteiligenden Verbände.
Listig greift jetzt die FDP-Fraktion den inzwischen von Niedersachsen verworfenen 1ten Gesetzentwurf auf und bringt ihn nahe zu unverändert in den Landtag ein.
Nicht ohne ihn in Einzelpunkten noch weiter zu liberalisieren z. B. in Discotheken ist generell kein Rauchverbot vorgesehen, soviel zum Jugendschutz.

Seite 2/3 Es ist außerdem keine Neuerung, dass Gastronome ihre Restaurants als Nichtraucherlokale deklarieren können, das können sie heute schon. Lieber Kollege Dr. Garg, liebe Kollegen der FDP im Niedersächsischen Landtag, ihnen kann doch nicht entgangen sein, dass auch der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg Bode, einen „umfassenden Nichtraucherschutz in Restaurants“ fordert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich durfte diesen umfassenden Nichtraucherschutz Anfang Mai in Italien erleben. Er funktioniert unaufgeregt, problemlos in allen Lokalitäten, die übrigens durch die Bank stark frequentiert sind.
Die CDU-Fraktion setzt sich intensiv mit dem Nichtraucherschutzgesetz der Landesregierung und dem Nichtraucherschutz auseinander. Generell ist der Nichtraucherschutz unstrittig. Die CDU-Fraktion will ihn.
Bei einer Fraktionsanhörung der CDU-Landtagsfraktion berichtete Prof. Schunkert uns von der Uni Lübeck über folgende positive Ergebnisse aus Ländern mit Rauchverbot:
- das Rauchverhalten von Rauchern hat sich positiv verändert, - der Anteil der starken Raucher ist gesunken, - die Lungenfunktion der in Gastbetrieben arbeitenden Menschen z. B. hat sich verbessert, - in Italien hat es zu einem Rückgang von 11 % von Herzinfakten geführt.
Diese Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache, denen kann sich niemand verschließen.
Klärungsbedarf hat unsere Fraktion noch im Bereich der so genannten kleinen Eckkneipe, als auch beim Fall der etwas größeren Familienfeiern in Lokalen.
Die Erfahrungen der Länder mit einer eindeutigen Regelung zum Nichtraucherschutz schafft für Wirte, Raucher wie Nichtraucher klare Regeln, mit denen offenbar alle gut zurecht kommen. Das wollen wir auch. Wir wollen nicht bevormunden, nicht diskriminieren, wir wollen aber die Zweidrittelmehrheit der Bevölkerung, die nicht rauchen, besonders Kinder und Jugendliche vor dem Passivrauchen schützen.
Einer Überweisung des Gesetzentwurfes der FDP in den Ausschuss stimmen wir zu.



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