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09.03.07 , 12:31 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Kinder brauchen Schutz und Förderung - Kinderrechte in der Landesverfassung verankern"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender
Nr. 081/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Freitag, 9. März 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL
Kinder/Schutz von Kindern/Änderung der Landesverfassung
Heiner Garg: „Kinder brauchen Schutz und Förderung – Kinderrechte in der Landesverfassung verankern“ – Verfassungsänderungsantrag der Oppositionsfraktionen liegt vor –
Zur Ankündigung der Sozialministerin Trauernicht, ein Kinderschutzgesetz vorlegen zu wollen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Kinder haben ein Recht darauf, dass sie von ihren Eltern versorgt, gefördert gepflegt und betreut werden. Wenn dieses Kindeswohl verletzt wird, kann der Staat in die Rechte der Eltern eingreifen. Allerdings scheiterten alle bisher gemachten Vorschläge bei der notwendigen Rechtsgüterabwägung zwischen Elternrecht und Kindeswohl, wenn Kinder bereits vorzeitig im Rahmen eines Frühwarnsystems vor Gewalt und Vernachlässigung geschützt werden sollten.
Immer, wenn es um die Fragestellung geht, wie Elternrecht gegenüber dem staatlichen Schutzanspruch abgewogen werden kann, wird uns schmerzlich bewusst, dass im Zweifel die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen auf der Strecke bleiben können. Genau an dieser Stelle brauchen wir bei der Abwägung von Schutztatbeständen eine praktische Hilfestellung. Grundlage hierfür bietet die Landesverfassung.
Die Oppositionsfraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SSW werden deshalb die im Herbst letzten Jahres von der Großen Koalition abgelehnte Staatszielbestimmung – Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen – erneut einbringen, um diese Fehlentscheidung zu korrigieren. Es geht an dieser Stelle gerade nicht um Symbolpolitik, sondern um ein praktikables Abwägungskriterium für Behörden, Verwaltungen und Gerichte.
Wenn die Große Koalition und Ministerin Trauernicht es ernst mit der Einführung eines Frühwarnsystems meinen, dann müssen sie der Änderung der Landesverfassung zustimmen“, so Garg abschließend.
Anlage:

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1291 16. Wahlperiode 06.03.2007



Gesetzentwurf
der Fraktionen von FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und der Abgeordneten des SSW

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung



Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2006, GVOBl. 2006, S. 220, wird wie folgt geändert:

Folgender Artikel 6a wird eingefügt:

„Artikel 6a Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.“
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.



Dr. Ekkehard Klug Monika Heinold Anke Spoorendonk und Fraktion und Fraktion und die Abgeordneten des SSW



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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