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Susanne Herold zu Hentschels Aussagen zum Schulgesetz: Unwissenheit, Unvermögen oder Absicht in jedem Fall sind Hentschels Behauptungen nachweislich falsch!
Nr. 019/07 19. Januar 2007 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deBildungspolitik Susanne Herold zu Hentschels Aussagen zum Schulgesetz: Unwissenheit, Unvermögen oder Absicht – in jedem Fall sind Hentschels Behauptungen nachweislich falsch! Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Susanne Herold, hat heute den Grünen Fraktionsvorsitzenden Karl-Martin Hentschel aufgefordert, seine nachweislich falschen Aussagen in Pressemitteilung 0.18.06 zu korrigieren:„Die Aussage, das neue Schulgesetz lasse den Besuch eines Gymnasiums oder ei- ner Gesamtschule insbesondere für Kinder von Hartz IV EmpfängerInnen oder Ge- ringverdienerInnen wieder abhängig vom Geldbeutel werden, ist schlicht falsch und an billigem Populismus nicht zu überbieten.“Der Entwurf für das neue Schulgesetz sieht eindeutig vor, dass „eine Beteiligung an den Kosten entfällt oder vermindert wird, soweit die Eltern oder die volljährige Schü- lerin oder der volljährige Schüler Vorsorgeleistungen zum Lebensunterhalt erhalten oder aus sonstigen Gründen eine Kostenbeteiligung eine unzumutbare Härte darstel- len würde.“ (Drucksache 16/1145, S. 107)